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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 05.09.2006, Aktenzeichen: 2 M 240/06 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 M 240/06

Beschluss vom 05.09.2006


Leitsatz:Auch wenn, in der Person eines Ausländers selbst keine Gründe für eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung vorliegen, so ist eine Abschiebung gleichwohl auszusetzen, wenn ein Familienmitglied, dessen Abschiebung aus Gründen einer vorliegenden Reiseunfähigkeit nicht möglich ist, auf die Unterstützung der übrigen ausreisepflichtigen Familienmitglieder angewiesen ist.
Rechtsgebiete:AufenthG
Vorschriften:AufenthG § 60a,
Stichworte:Abschiebung, Reiseunfähigkeit, Familie, Unterstützung, Angewiesensein, Abschiebungsschutz,
Verfahrensgang:VG Magdeburg 3 B 185/06 vom 19.07.2006

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