Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 05.09.2003, Aktenzeichen: 2 M 381/03 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 M 381/03

Beschluss vom 05.09.2003


Leitsatz:1. Vorbeugender gerichtlicher Rechtsschutz gegen künftige Verwaltungsakte kommt nur in Betracht, wenn der Betroffene gegen den tatsächlich erlassenen Verwaltungsakt Rechtsschutz in zumutbarer Weise nicht erlangen kann.

2. Hält der Betroffene bereits ergangenen, abgeschlossene polizeiliche Maßnahmen für rechtswidrig und will er eine Wiederholung verhindern, so steht ihm die Möglichkeit der Fortsetzungsfeststellungklage offen.

3. Ein Fortsetzungsfeststellungsbegehren im Verfahren der einstweiligen Anordnung ist nicht statthaft.
Rechtsgebiete:VwGO, GG
Vorschriften:VwGO § 42 II, VwGO § 113 I 4, VwGO § 123 I, GG Art. 19 IV,
Stichworte:Maßnahme, polizeiliche, Abwehr, vorbeugende, Rechtsschutz, vorbeugender, Anordnung, einstweilige, Fortsetzungsfeststellungsklage, Rechtsschutzgewährung, Rechtsschutz, effektiver,
Verfahrensgang:VG Halle 2 B 27/03

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 05.09.2003, Aktenzeichen: 2 M 381/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-SACHSEN-ANHALT - 05.09.2003, 2 M 381/03" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum