( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 04.08.2004, Aktenzeichen: 2 R 31/04 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 R 31/04

Beschluss vom 04.08.2004


Leitsatz:1. Antragsbefugt, eine Veränderungssperre im Weg der Normenkontrolle überprüfen zu lassen, wer - ohne Eigentümer zu sein - auf seinen Antrag hin eine - noch nicht bestandskräftige - Genehmigung für eine Windenergieanlage erhalten hat.

2. Die Veränderungssperre ist nichtig, wenn die beabsichtigte Planung einen nicht behebbaren rechtlichen Mangel aufweist.

3. Ein Bebauungsplan ist nicht "erforderlich" (i. S. des § 1 Abs. 3 BauGB), wenn die Gemeinde lediglich ein Vorhaben verhindern will ("Negativ-Planung"). Davon ist auszugehen, wenn von Anfang an feststeht, dass er nicht verwirklicht werden soll, oder wenn die Planung inzwischen aufgegeben worden ist.
Rechtsgebiete:VwGO, BauGB
Vorschriften:VwGO § 47 II 1, VwGO § 47 VI, BauGB § 1 III, BauGB § 14 I,
Stichworte:Antragsbefugnis, Windenergie, Genehmigung, bestandskräftige, Veränderungssperre, Normenkontrolle, Mangel, behebbarer, Erforderlichkeit, "Negativ-Planung", Planung, aufgegebene,

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 04.08.2004, Aktenzeichen: 2 R 31/04 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-sachsen-anhalt/ovg-sachsen-anhalt-beschluss-vom-04-08-2004-az-2-r-3104

"OVG-SACHSEN-ANHALT - 04.08.2004, 2 R 31/04" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN