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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 03.08.2007, Aktenzeichen: 2 M 236/07 



OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 M 236/07

Beschluss vom 03.08.2007


Leitsatz:Die namentliche Benennung der Mitglieder von bei einer Versammlung auftretenden Musikgruppen, sowie der zum Vortrag beabsichtigten Liedtexte kann als Versammlungsauflage vom Anmelder der Versammlung nur gefordert werden, wenn eine konkrete Gefährdungslage i.S.v. § 15 Abs. 1 VersG vorliegt.

Vermag der Anmelder der Versammlung das ein oder das andere nicht zu leisten, kann der Auftritt der Musikgruppe untersagt werden.
Rechtsgebiete:VersG
Vorschriften:VersG § 14, VersG § 15,
Stichworte:Auflage, Gefahrenprognose, Kooperation,
Verfahrensgang:VG Halle, 3 B 215/07 vom 02.08.2007

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