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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 03.03.2004, Aktenzeichen: 2 M 536/03 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 M 536/03

Beschluss vom 03.03.2004


Leitsatz:1. Bei Abschiebungen wird als Streitwert der "Auffangwert" des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG festgesetzt.

Bei bloßen Duldungen gilt nach §13 Abs. 1 Satz 1 GKG der halbe Wert von 2.000,00 ¤.

2. Bei Abschiebungen ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes regelmäßig davon auszugehen, dass mit dem gerichtlichen Antrag der endgültige Vollzug verhindert werden soll, so dass kein Anlass für eine Minderung nach § 20 Abs. 3 GKG besteht.
Rechtsgebiete:GKG
Vorschriften:GKG § 13 I 1, GKG § 13 I 2, GKG § 20 III,
Stichworte:Abschiebung, Duldung, Streitwert, Hauptsache : Vorwegnahme, Vollzug, endgültiger, Rechtsschutz, vorläufiger,
Verfahrensgang:VG Magdeburg 7 B 541/03

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