JuraForum.de > Urteile > OVG-SACHSEN-ANHALT > Beschluss vom 03.02.2005, Aktenzeichen: 4 O 515/04
| Leitsatz: | 1. "Hinreichende Erfolgsaussicht" i. S. des Prozesskostenhilferechts liegt vor, wenn der Rechts-standpunkt des Klägers zutreffend oder bei schwierigen Rechtsfragen ohne Überspannung der Anforderungen vertretbar ist. 2. Die Entscheidung, eine Verkehrsanlage auszubauen, bedarf zu ihrer Wirksamkeit keines Rats-beschlusses. Ob an einem gleichwohl gefassten Beschluss ein Ratsmitglied mitgewirkt hat, dem das durch Kommunalverfassungsrecht verboten ist, bleibt deshalb unerheblich, weil die im Außenverhältnis bindende Vergabe des Ausbauauftrags den späteren Aufwand erzeugt und den Anliegern die beitragsrechtlich relevanten Vorteile vermittelt. |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, LSA-KAG, LSA-GO |
| Vorschriften: | VwGO § 166, ZPO § 114, LSA-KAG § 6 I 1, LSA-GO § 31, |
| Stichworte: | Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, hinreichende, Mitwirkungsverbot, Ratsbeschluss, Ausbauentschluss, |
| Verfahrensgang: | VG Magdeburg 2 A 111/03 vom 11.08.2004 |
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