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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 02.12.2008, Aktenzeichen: 4 L 348/06 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 L 348/06

Beschluss vom 02.12.2008


Leitsatz:Ein dem Grundstück durch den Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung vermittelter, die Erhebung des Beitrages rechtfertigender Vorteil i. S. des § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA liegt nur vor, wenn die Anschlussmöglichkeit tatsächlich und rechtlich dauerhaft gesichert ist. Bietet der Entsorgungspflichtige einen Anschluss an einen Hauptsammler, der in einer im Eigentum eines Dritten stehenden Privatstraße verläuft und dessen Lage und rechtlicher Bestand nicht durch Eintragung einer Baulast oder Grunddienstbarkeit zugunsten des Beklagten gesichert ist, so fehlt es (noch) an einer auf Dauer gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit. Nicht zuletzt aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit hält der Senat an dem Erfordernis einer dinglichen (grundbuchrechtlichen) bzw. durch Baulast erfolgenden Sicherung des Leitungsrechts als Voraussetzung für das Entstehen der Beitragspflicht fest.
Rechtsgebiete:LSA-KAG
Vorschriften:LSA-KAG § 6 Abs. 6 S. 1, LSA-KAG § 6 Abs. 6 S. 2,
Stichworte:Anschlussmöglichkeit, Baulast, Beitragspflicht, Eintragung, Entwässerungseinrichtung, Grunddienstbarkeit, Hauptsammler, Inanspruchnahmemöglichkeit, Leitungsrecht, Rechtssicherheit, Sicherung, dauerhaft, Sicherung, dingliche,
Verfahrensgang:VG Magdeburg, 9 A 214/04 vom 12.07.2006

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