Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 02.01.2004, Aktenzeichen: 2 L 219/02 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 2 L 219/02

Beschluss vom 02.01.2004


Leitsatz:1. Wann eine rettungsdienstliche Leistung "in Anspruch genommen" wird, richtet sich nach dem Rechtsverhältnis zwischen Anstaltsträger und Benutzer. Danach ist darauf abzustellen, ob der Benutzer selbst oder ein Dritter die Leistung beantragt oder veranlasst hat, oder wem die Leistung zu Gute kommt.

2. Wer statt in dem Krankenhaus, in das er eingeliefert worden ist, in einem heimatnahen Krankenhaus behandelt werden will, bestimmt das "Ob" seines Transports; der behandelnde Arzt bestimmt nur noch das "Wie". Auch diese Entscheidung ist dem Patienten jedenfalls dann zuzurechnen, wenn er die Leistung tatsächlich in Anspruch nimmt.

3. Unerheblich für die Kostenpflicht ist, ob der Betroffene die Höhe der Kosten kennt oder ob er darüber aufgeklärt worden ist.
Rechtsgebiete:LSA-RettDG, LSA-RettDVO
Vorschriften:LSA-RettDG § 1, LSA-RettDG § 20, LSA-RettDVO § 1 I,
Stichworte:In-Anspruch-Nahme, Rettungsdienst, Krankentransport, Krankenhaus, heimatnahes, Anordnung, ärztliche,
Verfahrensgang:VG Magdeburg 7 A 18/01 vom 19.02.2002

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss vom 02.01.2004, Aktenzeichen: 2 L 219/02 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-SACHSEN-ANHALT - 02.01.2004, 2 L 219/02" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum