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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 01.11.2005, Aktenzeichen: 4 O 327/05 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 O 327/05

Beschluss vom 01.11.2005


Leitsatz:Reisekosten eines Rechtsanwalts, der seine Kanzlei weder im Bezirk des angerufenen Gerichts noch am Wohnsitz seines Mandanten hat, sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Rechtsanwalt über besondere fachliche Spezialkenntnisse verfügt und der Rechtsstreit die Entscheidung schwieriger Rechtsfragen aus dem betreffenden Fachgebiet betrifft oder wenn zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt bereits ein Vertrauensverhältnis besteht, das den Wechsel zu einem anderen Rechtsanwalt bloß zum Zwecke der Kostenersparnis als unzumutbar erscheinen lässt.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 162, VwGO § 164,
Stichworte:Prozessbevollmächtigter, Reisekosten, Rechtsanwalt, Rechtsanwalt, auswärtiger Erstattungsfähigkeit, Spezialkenntnisse, Vertrauensverhältnis,
Verfahrensgang:VG Dessau 1 A 9/04 vom 28.04.2005

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