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JuraForum.deUrteileOVG-SACHSEN-ANHALTBeschluss vom 01.11.2005, Aktenzeichen: 4 M 335/05 

OVG-SACHSEN-ANHALT – Aktenzeichen: 4 M 335/05

Beschluss vom 01.11.2005


Leitsatz:Im Rahmen des § 6c Abs. 2 KAG LSA ist auf die bau(planungs)rechtliche Auslegung der Wohnnutzung abzustellen.

Der Begriff des "Wohnens" umfasst auch den dauerhaften Aufenthalt von Menschen in einem Wohnheim, bei denen - wie in einem Altenpflegeheim - die Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises gegenüber der Betreuung und Pflege der Bewohner in den Hintergrund tritt. Erst dann, wenn eine krankenhausähnliche Unterbringung vorliegt, kann nicht mehr von einem Wohnen gesprochen werden.
Rechtsgebiete:KAG LSA
Vorschriften:KAG LSA § 6c II 1,
Stichworte:Heim, Pflege, Betreuung, Wohngrundstück, übergroßes Altenpflegeheim, Wohnzweck, Wohnnutzung,
Verfahrensgang:VG Magdeburg 9 B 356/02 vom 05.10.2005

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