JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 08 / 2008
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | StAG, AufenthG |
| Leitsatz: | Die Unterzeichnung der "Selbsterklärung: Auch ich bin ein PKK'ler" kann zwar nicht für sich allein, aber im Zusammenhang mit weiteren Aktivitäten den Tatbestand der Unterstützung im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG erfüllen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.02.2007 - 5 C 20/05 - BVerwGE 128, 140, und - 5 C 21/06 - Buchholz 130 § 11 StAG Nr. 4). Auch nach der Identitätskampagne der PKK im Zusammenhang mit der PKK-Selbsterklärung im Juli 2001 ging von der PKK und ihren Nachfolgeorganisationen eine Gefährdung der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer auswärtigen Belange aus (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 08.03.2006 - 1 R 1/06 -, AS 33, 126). Nach diesem Zeitpunkt erfolgte Unterstützungshandlungen sind daher solche im Sinne des § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 A 229/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, BNatSchG, SVwVfG |
| Leitsatz: | 1. Eine vor der Überführung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in das BauGB beschlossene Zuordnungsfestsetzung nach § 8 a BNatSchG wird nicht deshalb unwirksam, weil der betreffende Bebauungsplan erst nach der Rechtsänderung zum 1.1.1998 und damit nach Inkrafttreten des § 9 Abs. 1 a BauGB in Kraft getreten ist. Der Hinweis auf die früher geltende Rechtsnorm des § 8 a BNatSchG im Bebauungsplan stellt lediglich eine unschädliche Falschbezeichnung - entsprechend dem allgemeinen Rechtsgrundsatz "falsa demonstratio non nocet" - dar. 2. Die Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft können den Eingriffsgrundstücken insgesamt zugeordnet werden (Sammelzuordnung). 3. Auch bei wesentlich unterschiedlichen Eingriffslagen ist es nicht zu beanstanden, wenn die Gemeinde in ihrer Satzung allein den Verteilungsmaßstab der zulässigen Grundfläche (§ 135 b Satz 2 Nr. 2 BauGB) bindend vorgibt und die Schwere der zu erwartenden Eingriffe (§ 135 b Satz 2 Nr. 4 BauGB) unberücksichtigt bleibt. 4. § 135 a Abs. 2 BauGB knüpft hinsichtlich der Pflicht zur Kostenerstattung allein an die formale (dingliche) Eigentümerstellung an. Maßgeblich ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Bescheides im Grundbuch als Eigentümerin oder Eigentümer eingetragen ist (§ 8 Abs. 8 Satz 1 KAG entsprechend). 5. Für das Schriftformerfordernis des § 57 SVwVfG genügt es nicht, wenn die Beteiligten in einem Schriftwechsel bestätigen, dass ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde. Erforderlich ist, dass die ausgetauschten Erklärungen unmissverständlich als Vertragsangebot und als dessen Annahme zu verstehen sind (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 26.5.2008 - 1 ME 112/08 -, NJW 2008, 2520). |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 A 453/07 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, GG |
| Leitsatz: | Der Ausschluss einer "nachgeheirateten Witwe" vom Witwengeld ist mit höherrangigem Recht, insbesondere Art. 3 und Art. 6 GG auch dann vereinbar, wenn der verstorbene Beamte und seine Witwe bereits während der aktiven Dienstzeit des Beamten in eheähnlicher Gemeinschaft gelebt haben. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 A 237/08 | |
| Rechtsgebiete: | BG Saarland, BBesG, BBesO |
| Schlagworte: | Beamtenbesoldung - Stellenzulage, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Rückforderung von Dienstbezügen |
| Leitsatz: | 1. Ein vollziehbares Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 74 SBG) führt zu einem sofortigen Wegfall des Anspruchs auf eine funktionsbezogene Stellenzulage (§ 42 Abs. 3 BBesG). 2. Wird einem Beamten des gehobenen Dienstes bei Eröffnung des für sofort vollziehbar erklärten Verbots der Führung der Dienstgeschäfte von seinem Vorgesetzten im Beisein mehrerer Volljuristen des Dienstherrn mitgeteilt, das Verbot sei für ihn mit keinerlei finanziellen Nachteilen verbunden, kann ihm im Verständnis des § 12 Abs. 2 S. 2 BBesG nicht vorgeworfen werden, er hätte erkennen müssen, dass er die ihm weitergezahlte Stellenzulage zu Unrecht erhält; er musste sich auch nicht bei der Zentralen Besoldungsstelle über die Richtigkeit der Mitteilung seines Vorgesetzten vergewissern. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 A 182/08 | |