JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 06 / 2008
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO, HwO |
| Leitsatz: | Solange die Fachgruppe "Bestatter" in der Fachinnung Holz und Kunststoff Saar vertreten ist, ist die Gründung einer "reinen" Bestatterinnung unzulässig. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 A 212/07 | |
| Rechtsgebiete: | VorSchulErzFöG |
| Schlagworte: | Zuschussfähigkeit von Personalkosten, Gesamtleitung, vorschulische Einrichtung |
| Leitsatz: | Die Zuschussfähigkeit von Personalkosten des Trägers einer vorschulischen Einrichtung (§§ 18, 19 VorSchulErzFöG) setzt nicht voraus, dass die einzelne Kraft ganz oder überwiegend in der Einrichtung mit Kindern arbeitet; vielmehr genügt, dass die Kraft über die im Gesetz vorausgesetzte Qualifikation verfügt und der Personalschlüssel bei der Einrichtung eingehalten ist; unter diesen Voraussetzungen ist auch die Vergütung einer Erzieherin, die mehreren selbständigen Einrichtungen desselben Trägers vorsteht (sog. Gesamtleiterin), ohne selbst in einer Einrichtung mit Kindern zu arbeiten, dem Grunde nach zuschussfähig; ihre Vergütung ist entsprechend dem Arbeitsanfall anteilig den einzelnen Einrichtungen zuzuordnen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 A 21/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSVG, KomRVorG, GO NRW, ThürKO, VwGO, KomWG (BW) |
| Leitsatz: | 1. Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens ist nach saarländischem Recht im Rahmen einer Feststellungsklage (im Kommunalverfassungsstreit) zu entscheiden. 2. Die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens setzt (materiell) voraus, dass von den Bürgern über eine Angelegenheit der Gemeinde inhaltlich abschließend abgestimmt wird. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 A 3/08 | |
| Rechtsgebiete: | DV |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Teilbarkeit von Bebauungsplänen |
| Leitsatz: | Hat die Gemeinde bei Erlass eines - hier vorhabenbezogenen - Bebauungsplans unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht, dass die Bewältigung einer immissionsschutzrechtlichen Konfliktsituation zwischen der geplanten neuen Wohnbebauung und einem auf angrenzenden Flächen ansässigen Gewerbebetrieb, hier einem seit Jahrzehnten an Ort und Stelle betriebenen Busunternehmen, ein wesentliches planerisches Anliegen bei der Abwägungsentscheidung darstellt, so erweist sich ein isoliert auf die Teilunwirksamkeitserklärung des Bebauungsplans hinsichtlich darin enthaltener Festsetzungen zum Lärmschutz, hier zur Herstellung einer Lärmschutzwand, bereits wegen insoweit fehlender rechtlicher Teilbarkeit der Satzung als unstatthaft. Hat sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag gegenüber der Gemeinde ausdrücklich auch zur Herstellung der Lärmschutzwand verpflichtet, so liegt bereits in der Geltendmachung eines entsprechend eingeschränkten Normenkontrollbegehrens des Vorhabenträgers, hier nach Ausführung der überwiegenden Zahl der geplanten Wohngebäude, auch ein Verstoß gegen den für die gesamte Rechtsordnung geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB entspr.) unter dem Aspekt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 2 C 469/07 | |