JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 05 / 2008
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BauGB, ROG |
| Schlagworte: | Veränderungssperre, Festlegung von Standorten für Rohstoffgewinnung |
| Leitsatz: | Verfolgt die Gemeinde eine positive Konzeption, die sich im Rahmen der nach § 9 Abs. 1 BauGB eröffneten Festsetzungsbefugnisse verwirklichen lässt, so ist ein Bedürfnis für die Veränderungssperre anzuerkennen. Bei der Festlegung der Standortbereiche für die Gewinnung von Rohstoffen handelt es sich, soweit es um die Erweiterung der bestehenden Abbaubetriebe geht, nicht um Ziele der Raumordnung i.S.v. § 3 Nr. 2 ROG mit der Folge entsprechender Anpassungspflichten nach § 1 Abs. 4 BauGB. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 2 C 149/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, ROG |
| Schlagworte: | Veränderungssperre |
| Leitsatz: | Verfolgt die Gemeinde eine positive Konzeption, die sich im Rahmen der nach § 9 Abs. 1 BauGB eröffneten Festsetzungsbefugnisse verwirklichen lässt, so ist ein Bedürfnis für die Veränderungssperre anzuerkennen. Bei der Festlegung der Standortbereiche für die Gewinnung von Rohstoffen handelt es sich, soweit es um die Erweiterung der bestehenden Abbaubetriebe geht, nicht um Ziele der Raumordnung i.S.v. § 3 Nr. 2 ROG mit der Folge entsprechender Anpassungspflichten nach § 1 Abs. 4 BauGB. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 2 C 153/07 | |
| Rechtsgebiete: | BAföG, EStG, BGB, SGB X, ZPO |
| Schlagworte: | Rückforderung zu Unrecht gezahlter Ausbildungsförderung, Kontoeröffnung auf den Namen eines Dritten |
| Leitsatz: | 1. Bei Kontoeröffnung auf den Namen eines Dritten unterliegt die Frage der Bestimmung des Gläubigers der Einlage einer Einzelfallwürdigung. Errichten -wie hier- Eltern explizit als gesetzliche Vertreter eines Minderjährigen ein auf dessen Namen lautendes Sparbuch und ergibt sich aus dem Kontoeröffnungsvertrag, dass dieser vorbehaltslos als Gläubiger der Einlage bezeichnet wird und wird er ferner auch im Freistellungsauftrag als Gläubiger benannt, wird die Kontoinhaberschaft bzw. Gläubigerschaft eindeutig bestimmt. Im Rahmen der Ausbildungsförderung nach BAföG sind derartige Guthabensforderungen als Vermögen des Auszubildenden anzurechnen. 2. Zur förderungsrechtlichen Einordnung von (verdeckten) Treuhandverhältnissen. 3. Aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls kann ausnahmsweise ein Auszubildender gehalten sein, vor bzw. bei der Beantragung von Leistungen nach BAföG nach eventuell vorhandenen eigenen, ihm bislang nicht bekannten Vermögenswerten nachzufragen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 3 A 373/07 | |
| Rechtsgebiete: | StVG, FeV, VwGO |
| Leitsatz: | Bereits die einmalige Einnahme so genannter harter Drogen schließt im Regelfall die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus. In diesen Fällen ist die Fahrerlaubnis, soweit keine die Regelannahme entkräftigenden Umstände vorliegen, ohne weitere Begutachtung zu entziehen. Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis für mehrere Klassen richtet sich der Streitwert grundsätzlich nach dem im Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit empfohlenen Ansatz für die höchstbewertete Klasse. Im Falle der Entziehung einer Fahrerlaubnis "für alle Klassen bis C1E" ist der Auffangwert für die Klasse C1 um den halben Auffangwert für die nicht selbständig erteilte, mit der Klasse C1 verbundene Klasse E zu erhöhen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 B 191/08 | |