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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht SaarlandVerkündungsdatum12 / 2007 

Oberverwaltungsgericht Saarland

Entscheidungen 12 / 2007



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-SAARLAND – Urteil, 1 A 40/07 vom 27.12.2007

Rechtsgebiete:BestattG, SGB XII
Leitsatz:1. § 26 Abs. 1 Satz 2 BestattG Saarland, wonach die Bestattungspflicht bei einer Mehrheit von bestattungspflichtigen Personen der jeweils älteren Person auferlegt wird, verstößt nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz.

2. § 26 Abs. 2 BestattG Saarland trifft für den Fall der Ersatzvornahme der Ortspolizeibehörde eine abschließende Regelung, wenn der Bestattungspflichtige seiner Pflicht nicht nachkommt; für einen Rückgriff auf die allgemeinen Vorschriften des Polizei- oder Verwaltungsvollstreckungsrechts ist daher kein Raum.

3. Bei der Anforderung von Bestattungskosten nach § 26 Abs. 2 BestattG Saarland ist der Behörde kein Ermessen eingeräumt; die Bestattungspflichtigen haften ohne Rücksicht auf ihr persönliches Verhältnis zum Verstorbenen und ungeachtet besonderer Umstände des Einzelfalles.

4. Nach § 74 SGB XII werden die Kosten einer Bestattung von dem Sozialhilfeträger übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Das Leitbild dieser Regelung schließt nicht aus, dass sich die Unzumutbarkeit im Sinne dieser Vorschrift auch aus dem Fehlen eines persönlichen Näheverhältnisses zwischen Bestattungspflichtigen und Verstorbenen ergeben kann.
Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 A 40/07



OVG-SAARLAND – Beschluss, 2 A 323/07 vom 27.12.2007

Rechtsgebiete:AufenthG
Schlagworte:Aufenthaltstitel für abgelehnte Asylbewerber
Leitsatz:Von der Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG hinsichtlich der Erteilung eines Aufenthaltstitels an abgelehnte Asylbewerber nach Satz 3 der Vorschrift nicht erfasste Ansprüche bestehen nur in den Fällen, in denen die Erteilung des Aufenthaltstitels in den besonderen Vorschriften des Aufenthaltsrechts ausdrücklich (zwingend) vorgeschrieben ist. Das Vorliegen einer Ermessensreduzierung "auf Null" in den Fällen, in denen das Aufenthaltsrecht die Erteilung eines Titels in das Ermessen der Ausländerbehörde stellt, genügt hingegen nicht zur Bejahung eines solchen "Anspruchs" im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG.

Nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG ist eine Aufenthaltserlaubnis dem "Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen" - unter anderem - nur "zur Ausübung der Personensorge" zu erteilen. Diese Nachzugsbewilligung setzt aber voraus, dass der ausländische Elternteil die Personensorge (§ 1626 BGB) tatsächlich ausübt und zu diesem Zweck mit dem Kind zusammenwohnt.

Das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs vor Gericht (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) beziehungsweise der richterlichen Sachaufklärungspflicht (§ 86 VwGO) durch die Ablehnung in der mündlichen Verhandlung gestellter Beweisanträge schützt einen Verfahrensbeteiligten nicht vor jeder nach seiner Meinung unrichtigen Ablehnung eines von ihm in mündlicher Verhandlung gestellten Beweisantrags. Vielmehr kann eine Verletzung dieses Prozessgrundrechts erst dann angenommen werden, wenn die Ablehnung des Antrags unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im Prozessrecht findet, sich das Gericht mit dem Vorbringen eines Beteiligten in völlig unzulänglicher Form auseinandergesetzt hat und die Ablehnung des Beweisersuchens daher erkennbar willkürlich erscheint.

Ob die rechtliche Würdigung des Sachverhalts durch das Verwaltungsgericht im Ergebnis zutreffend ist oder nicht, ist nicht dem Verfahrensrecht unter dem Aspekt des rechtlichen Gehörs, sondern dem sachlichen Recht zuzuordnen.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 A 323/07

OVG-SAARLAND – Urteil, 1 A 321/07 vom 07.12.2007

Rechtsgebiete:BhVO
Schlagworte:Beihilfeanspruch eines Angehörigen für krankheitsbedingte Aufwendungen eines verstorbenen Beamten
Leitsatz:Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach Beihilfeansprüche nicht vererblich sind und Angehörige, die nicht unter § 18 Abs. 1 BhVO fallen (das sind der Ehegatte und die Kinder eines Beihilfeberechtigten), solche Ansprüche nur geltend machen können, wenn das ererbte Nachlassvermögen zur Begleichung offener Rechnungen nicht ausreicht.
Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 A 321/07

OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 B 433/07 vom 05.12.2007

Rechtsgebiete:VwGO
Leitsatz:Ist bei einer streitigen und noch nicht bestandskräftigen Dienstpostenübertragung die Beförderung des Stelleninhabers erst in etwa zwei Jahren beabsichtigt, so fehlt es regelmäßig an einem Anordnungsgrund (§ 123 Abs. 1 VwGO) für das vorläufige Rechtsschutzbegehren, die Dienstpostenübertragung wieder aufzuheben und die Beförderung zu untersagen.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 B 433/07


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http://www.juraforum.de/urteile/ovg-saarland/uebersicht-2007-12

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