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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht SaarlandVerkündungsdatum10 / 2007 

Oberverwaltungsgericht Saarland

Entscheidungen 10 / 2007



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OVG-SAARLAND – Urteil, 1 R 24/06 vom 30.10.2007

Rechtsgebiete:VwGO, SVwVfG, BGB, WHG, EGBGB
Schlagworte:Verhältnis Feststellungsklage/Leistungsklage, Verjährung vertraglicher Schadensersatzansprüche
Leitsatz:1. Streiten die Beteiligten darüber, ob sich aus einem zwischen ihnen geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag vertragliche Schadensersatzansprüche herleiten, so kann durch Erhebung einer Feststellungsklage geklärt werden, ob ein Schadensersatzanspruch dem Grunde nach besteht, wenn der Anspruchsteller ein berechtigtes Interesse an der baldigen Klärung dieser Frage hat und der Eintritt eines Vermögensschadens zumindest wahrscheinlich ist, dieser aber noch nicht abschließend beziffert werden kann. Unter diesen Voraussetzungen besteht kein zur Unzulässigkeit der Feststellungsklage führender Vorrang der Leistungsklage.

2. Wurde ein Schadensersatzansprüche begründender öffentlich-rechtlicher Vertrag bereits vor Inkrafttreten der Schuldrechtsreform geschlossen, so beginnt die durch die Reform von 30 Jahren auf 3 Jahre verkürzte regelmäßige Verjährungsfrist am 01.01.2002, dem Tag des Inkrafttretens der Reform zu laufen.
Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 R 24/06




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