JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 09 / 2007
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ÄAppO 2004 |
| Schlagworte: | Studium der Medizin |
| Leitsatz: | a) § 3 Abs.1 Satz 1 ÄAppO in der seit 27.07.2004 geltenden Fassung (ÄAppO 2004) steht einer Zulassung von Studierenden der Medizin zum Praktischen Jahr vor Absolvieren der Mindeststudienzeit von 2 Jahren und 10 Monaten nach Ablegen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung entgegen. b) Es bestehen keine grundlegenden Bedenken gegen die Verfassungskonformität (Art. 12 GG) des § 3 Abs.1 ÄAppO 2004 im Hinblick darauf, dass die Vorschrift für die Zulassung zum Praktischen Jahr neben dem Nachweis bestimmter Studienleistungen (§ 3 Abs.1 Satz 2 ÄAppO 2004) auch das Absolvieren einer Mindeststudienzeit (§ 3 Abs.1 Satz 1 ÄAppO 2004) verlangt. c) Es bestehen unter dem genannten Aspekt (Absolvieren einer Mindeststudienzeit) auch keine grundlegenden Bedenken gegen die Gemeinschaftsrechtskonformität (Art. 23 Abs.2 der Richtlinie 16/93 des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 5.4.1993 - Amtsblatt L 165, S.1 - in der Fassung der Richtlinie 19/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 14.5.2001 - Amtsblatt L 206, S.1 - und Art. 24 der Richtlinie 36/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7.9.2005 - Amtsblatt L255, S. 22 -) der Regelung in § 3 Abs.1 ÄAppO 2004. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 B 394/07 | |
| Rechtsgebiete: | BDG, StGB |
| Leitsatz: | Zwischen dem sexuellen Missbrauch von Kindern und dem Besitz kinderpornografischer Schriften, dem ein sexueller Missbrauch notwendig vorausgegangen ist, besteht kein qualitativer Unterschied, der es rechtfertigt, Straftaten der letztgenannten Art aus disziplinarer Sicht grundsätzlich in einem milderen Licht als den Missbrauch als solchen zu sehen. Ein Beamter, dem es obliegt, andere - wenn auch nur hinsichtlich bestimmter Rechtsbereiche - auf die Gesetzmäßigkeit ihres Handelns hin zu überprüfen, steht in besonderem Maße in der Pflicht, selbst nicht straffällig zu werden. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 7 B 346/07 | |
| Rechtsgebiete: | PostPersRG, GG |
| Leitsatz: | § 10 Abs. 1 PostPersRG i.d.F vom 09.11.2004 verstößt weder gegen Art. 3 Abs. 1 noch gegen Art. 33 Abs. 5 noch gegen Art. 143b Abs. 3 GG. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 R 35/06 | |
| Rechtsgebiete: | SWG, VwGO, ABGS, FStrG, SStrG, HStrG, KAG |
| Schlagworte: | Erhebung von Niederschlagswassergebühren von Bundes- und Landstraßen |
| Leitsatz: | 1. Die rückwirkende Inkraftsetzung einer Niederschlagswassergebühren-Satzung verstößt gegenüber Gebührenschuldnern, die nach der vorher angewandten Gebührensatzung für die Einleitung von Niederschlagswasser nicht gebührenpflichtig waren, gegen das Rückwirkungsverbot, wenn die Nichteinbeziehung dieser Niederschlagswasser-Einleiter nicht rechtswidrig war. 2. Die Erhebung von Niederschlagswassergebühren für die Oberflächenentwässerung von Bundes- und Landstraßen verstößt im Saarland nicht gegen höherrangiges Recht. 3. Fallen bei einer Straße Eigentum und Straßenbaulast auseinander, ist die Erhebung von Niederschlagswassergebühren für die Oberflächenentwässerung der Straße nicht zulässig, wenn die Abwassergebühren-Satzung die Heranziehung des Straßenbaulastträgers zu Niederschlagswassergebühren nicht vorsieht. 4. Die Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen - Ortsdurchfahrtsrichtlinien - stehen einer Erhebung von Niederschlagswassergebühren für die Oberflächenentwässerung von Bundes- und Landstraßen nicht generell entgegen, da sie einer Umsetzung durch Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 A 43/07 | |