JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 07 / 2007
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | KAG, SWG, AGS |
| Schlagworte: | Niederschlagswassergebühr |
| Leitsatz: | Die Erhebung einer Niederschlagswassergebühr als Teil der Abwassergebühr ist nach saarländischem Landesrecht (§§ 6 KAG, 50 a IV 3 SWG) eindeutig zulässig. Die Größe der bebauten und versiegelten, an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Fläche ist der am besten geeignete Maßstab für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr; dass dabei das Niederschlagswasser, das von steilen, unbefestigten Hängen abfließt und in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, unberücksichtigt bleibt, begegnet keinen durchgreifenden Bedenken. Ist eine Garagenzufahrt befestigt und zur Straße geneigt, so dass das auf der Zufahrt niedergehende Regenwasser infolge des natürlichen Gefälles auf die angrenzende Straße und in die dort vorhandene öffentliche Straßenentwässerungsanlage gelangt, so ist die Garagenzufahrt bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr zu berücksichtigen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 A 42/07 | |
| Rechtsgebiete: | BLV |
| Leitsatz: | Eine am Prinzip der Bestenauslese auszurichtende Auswahlentscheidung durch ein (politisches) Gremium erfordert, dass das Gremium über die maßgeblichen Auswahlgrundlagen umfassend und zutreffend unterrichtet wird. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 B 304/07 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Leitsatz: | 1. Hat sich das Verwaltungsgericht für die Beurteilung der Frage des Vorliegens einer Verletzung des Rücksichtnahmegebots im baurechtlichen Nachbarstreit einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der Situation des Nachbargrundstücks verschafft und anschließend eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so ist die Zulassung der Berufung auf der Grundlage des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur geboten, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können. 2. Dass die "Eröffnung" des auf die volle Überprüfung verwaltungsgerichtlicher Urteile in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zielenden Rechtsmittels der Berufung seit dem Inkrafttreten des 6. VwGO Änderungsgesetzes zum 1.1.1997 einem generellen Zulassungserfordernis unterliegt, verdeutlicht ohne weiteres, dass die Zurückweisung eines Zulassungsantrags nicht die abschließende Feststellung durch das Rechtsmittelgericht voraussetzen kann, dass das erstinstanzliche Urteil "mit Gewissheit" richtig ist. 3. Die verfassungsrechtlichen Anforderungen der Gebote effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und der Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebieten keine davon abweichende Interpretation der Zulassungstatbestände der § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 VwGO. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 A 349/07 | |
| Rechtsgebiete: | BDG |
| Schlagworte: | Vorläufige Dienstenthebung |
| Leitsatz: | 1. Die Prognose einer "voraussichtlichen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis" gemäß § 38 Abs. 1 und Abs. 2 BDG erfordert keine spezifischen Verfahrenshandlungen, vor allem keine gesonderten Beweiserhebungen, sondern ist in der Lage, in der sich das Disziplinarverfahren jeweils befindet, anhand der bis dahin zu Tage getretenen Tatsachen zu treffen, kann mithin durchaus auf dokumentierte und durch Aktenvermerke untermauerte Erkenntnisse gestützt werden. 2. Eine Vielzahl, für sich gesehen geringerer Pflichtverletzungen im Kernbereich der Dienstaufgaben, die sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren erstrecken, kann bei einschlägiger disziplinarer Vorbelastung das Vertrauen des Dienstherrn (oder der Allgemeinheit) endgültig zerstört haben. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 7 B 313/07 | |