JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 06 / 2007
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SMG, VwGO |
| Leitsatz: | Das Medienauskunftsrecht (hier: Presseauskunftsrecht) erstreckt sich nicht auf innere Vorgänge wie innerlich gebliebene Motive in den Köpfen von Politikern. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 Q 164/06 | |
| Rechtsgebiete: | RL |
| Leitsatz: | Die Vorgaben des Art. 10 Abs. 1 b RL zum Begriff der Religion gewähren dem Einzelnen einen über das religiöse Existenzminimum hinausgehenden Schutz religiöser Betätigung. Einem Konvertiten kommt der Schutz des Art. 10 Abs. 1 b RL vollumfänglich zugute, wenn er die Religion aus religiöser Überzeugung gewechselt hat und durch die neue Religion in seiner religiösen Identität geprägt wird. Ob dies der Fall ist, bedarf der Prüfung im Einzelfall. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 A 222/07 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG, GSiG, SGB IX, SGB XII, VwGO, SGB I |
| Leitsatz: | Im Rahmen der Grundsicherung alten Rechts (GSiG) ist das in einer Werkstätte für behinderte Menschen zur Verfügung gestellte kostenfreie Mittagessen weder bei der Bemessung der Regelsätze noch als einzusetzendes Einkommen zu berücksichtigen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 3 A 187/07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO |
| Leitsatz: | 1. Hinsichtlich der von der Baumasse eines Gebäudes ausgehenden räumlichen Wirkungen auf die Nachbargrundstücke ist ein Nachbarschutz auf der Grundlage des in § 34 Abs. 1 BauGB enthaltenen Rücksichtnahmegebots nicht schlechthin ausgeschlossen, wenn die landesrechtlichen Abstandsbestimmungen eingehalten sind. Allerdings ist in diesen Fällen das Rücksichtnahmegebot aus tatsächlichen Gründen nur in Ausnahmefällen verletzt. 2. Allein der Umstand, dass die Beantwortung dieser Frage in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher (auch) von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend auf Grund der Aktenlage beurteilt werden kann, rechtfertigt weder die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis der Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), noch die Bejahung "besonderer" Schwierigkeit im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO. 3. Hat sich das Verwaltungsgericht - im konkreten Fall sogar nach Ausführung des Vorhabens - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der Situation des Nachbargrundstücks verschafft und anschließend eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so ist die Zulassung der Berufung nur geboten, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können. Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts im konkreten Fall im Ergebnis "mit Gewissheit" richtig ist, ist keine sich im Zulassungsverfahren stellende Frage. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 A 152/07 | |