JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 05 / 2007
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| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Nachbarschutz gegen Gaststättenlärm |
| Leitsatz: | 1. Zur Geeignetheit bauaufsichtsbehördlicher Auflagen in einer Baugenehmigung für Musikveranstaltungen in einer Gaststätte zur Ausräumung unzumutbarer Beeinträchtigungen der Nachbarschaft und damit einer Verletzung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme (hier insbesondere: Anschluss eines zu verplombenden automatischen Schallpegelbegrenzers/Limiters). 2. Das Verwaltungsgericht verletzt seine Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich dann nicht, wenn es von Beweiserhebungen absieht, die ein rechtskundig vertretener Beteiligter nicht förmlich beantragt hat (§ 86 Abs. 2 VwGO), obwohl er die Gelegenheit hierzu hatte. Eine Aufklärungsrüge im Berufungszulassungsverfahren kann grundsätzlich nicht dazu dienen, solche Beweisanträge zu ersetzen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 Q 41/06 | |
"Oberverwaltungsgericht Saarland - Entscheidungen 05 / 2007 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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