JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 01 / 2007
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| Rechtsgebiete: | AufenthG |
| Leitsatz: | 1. Dem verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Gewährung (ausreichenden) rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Verfahren (§§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG, 108 Abs. 1, 138 Nr. 3 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) ist regelmäßig genügt, wenn sich das Verwaltungsgericht in seinem Urteil mit dem wichtigsten, nach seiner Auffassung für seine Entscheidung primär relevanten Beteiligtenvorbringen auseinandergesetzt hat. Im Übrigen ist davon auszugehen, dass auch der sonstige Sachvortrag berücksichtigt wurde, selbst wenn dies in dem Urteil nicht näher zum Ausdruck kommt. 2. Ob die dem Gericht obliegende rechtliche Würdigung des Sachverhalts (§ 108 Abs. 1 VwGO) im Einzelfall im Ergebnis richtig ist oder nicht, ist keine Frage des Verfahrensrechts unter dem Aspekt des rechtlichen Gehörs. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 Q 47/06 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO |
| Leitsatz: | 1. Allein der Umstand, dass die Abgrenzung von Innen- und Außenbereich im Verständnis der §§ 34, 35 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher (auch) von einem Rechtsmittelgericht bis auf Ausnahmefälle nicht abschließend allein auf Grund der Aktenlage beurteilt werden kann, rechtfertigt weder die Annahme, das auf einem Eindruck der Örtlichkeit beruhende Ergebnis der Beurteilung dieser Fragen durch das Verwaltungsgericht begründe ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), noch die Bejahung "besonderer" Schwierigkeiten im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO. 2. Hat sich das Verwaltungsgericht einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung verschafft und anschließend eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so ist die Zulassung der Berufung nur geboten, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses rechtfertigen können. Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts im konkreten Fall im Ergebnis "mit Gewissheit" richtig ist, ist - anders als in einem Rechtsmittelverfahren - keine sich im Zulassungsverfahren stellende Frage. 3. Die Grenzlinie zwischen Innen- und Außenbereich ist wegen ihrer Abhängigkeit allein von den tatsächlichen örtlichen Verhältnissen nicht an abstrakten mathematisch-geografischen Maßstäben zu orientieren und muss deswegen nicht "gerade" verlaufen, sondern kann im Einzelfall auch durch Vor- und Rücksprünge gekennzeichnet sein. 4. Einem nicht privilegierten Außenbereichsvorhaben, hier einem geplanten Wohnhaus, kann auch dann eine Beeinträchtigung des öffentlichen Belangs der unerwünschten Zersiedelung (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB) entgegen gehalten werden, wenn sich sein Standort im Bereich der Darstellung von Wohnbaufläche im einschlägigen Flächennutzungsplan befindet und dies für die von einer möglichen "Vorbildwirkung" betroffenen Grundflächen im benachbarten Außenbereich nicht der Fall ist, deren Verwirklichung also zusätzlich den öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB beeinträchtigen würde. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 Q 35/06 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO, KWG |
| Leitsatz: | Die Frage, ob ein amtierender Bürgermeister einer Gemeinde, der sich in einem Zeitungsinterview negativ über die Eignung eines Kandidaten für die Bürgermeisterwahl geäußert hat, die im als Gemeindeorgan im Wahlkampf obliegende Neutralitätspflicht verletzt hat, kann offen bleiben, wenn in Anbetracht des eindeutigen Wahlergebnisses von der konkreten und nicht ganz fernliegenden Möglichkeit, dass es ohne die von dem Kandidaten als herabsetzend empfundende Äußerung zu einem erheblich anderen Wahlausgang gekommen wäre, keine Rede sein kann. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 Y 14/06 | |
"Oberverwaltungsgericht Saarland - Entscheidungen 01 / 2007 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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