JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 09 / 2006
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| Rechtsgebiete: | VwGO, PolG, PVO, SpolG |
| Leitsatz: | Das Fehlzitat einer Rechtsgrundlage zwingenden Rechts in einer polizeilichen Verfügung ist unschädlich, wenn die Behörde gleichzeitig eine Ermessensvorschrift heranzieht und in der Begründung erkennbar Ermessenserwägungen anstellt. Dies eröffnet dem Gericht eine Überprüfung nach § 114 VwGO. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 W 13/06 | |
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