JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 07 / 2006
Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO, FeV, StGB |
| Schlagworte: | Fahrerlaubnis, Neuerteilung, Eignung, medizinisch-psychologische Begutachtung |
| Leitsatz: | Für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis begründet allein ihre Entziehung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei der gebotenen Gesamtschau keine Eignungszweifel, die die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung rechtfertigen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 W 33/06 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG |
| Schlagworte: | zur Gewährung von Abschiebungsschutz im ausländerrechtlichen Verfahren, Bindungswirkung der Entscheidung des Bundesamtes |
| Leitsatz: | Ein (ehemaliger) Asylbewerber kann zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse (§ 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, früher § 53 Abs. 6 AuslG) ebenso wie eine drohende politische Verfolgung im Heimatland (Art. 16a Abs. 1 GG, § 60 Abs. 1 AufenthG) gegenüber der die Aufenthaltsbeendigung betreibenden Ausländerbehörde mit Blick auf die dem § 42 AsylVfG zu entnehmende Bindungswirkung der diesbezüglich negativen Entscheidungen des Bundesamtes nicht mit Erfolg geltend machen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 W 21/06 | |
| Rechtsgebiete: | SWG |
| Schlagworte: | Notwendigkeit von Überschwemmungsschutzmaßnahmen |
| Leitsatz: | Bei in Hanglage anfallendem und als Oberflächenwasser ins Tal fließendem Niederschlagswasser handelt es sich nach saarländischem Wasserrecht nicht um "abzuführendes Wasser" im Sinne der Rechtsprechung zur Notwendigkeit gemeindlicher Überschwemmungsschutzmaßnahmen, weil dieses Oberflächenwasser nach den §§ 50, 50 a und 49 Abs. 1 SWG nicht der gemeindlichen Abwasserbeseitigungspflicht unterliegt. Verändert die Gemeinde den natürlichen Wasserabfluss des in Hanglage anfallenden Oberflächenwassers, so muss sie durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass hieraus keine nachhaltigen Betroffenheiten privater Grundstückseigentümer entstehen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 9/06 | |
| Rechtsgebiete: | SBG |
| Schlagworte: | Beamter, Arbeitszeit, Zuvielarbeit, Dienstbefreiung, Treu und Glauben |
| Leitsatz: | Angemessenen Freizeitausgleich kann der Beamte nur für tatsächliche Zuvielarbeit verlangen. Wenn es - wie bei Zeiten der Arbeitsbereitschaft - zu keinem Leistungsaustausch zwischen dem Beamten und dem Dienstherrn gekommen ist, erfordert der Ausgleich von Zuvielarbeit einen Abschlag. Ein weiterer Abschlag von fünf Wochenstunden entspricht dem allgemeinen Interessenausgleich entsprechend § 87 Abs. 3 SBG, der darauf gründet, dass der Dienst des Beamten nicht dem Einsatz im Rahmen eines ausgehandelten privatrechtlichen Austauschverhältnisses entspricht. Ein treuwidriges Verhalten kann nicht festgestellt werden, da der Dienstherr noch darauf vertrauen durfte, dass er sich mit seiner Rechtsansicht durchsetzt, und die vielfältigen Probleme keine sofortige Anpassung der Dienstpläne zulassen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 R 20/05 | |