JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 06 / 2006
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Leitsatz: | Der Staat ist zur Gewährleistung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit gehalten, die Grundrechtsausübung möglichst vor Störungen und Ausschreitungen Dritter zu schützen und behördliche Maßnahmen primär gegen die Störer zu richten, um die Durchführung der Versammlung zu ermöglichen. Gegen die Versammlung selbst darf in solchen Fällen nur ausnahmsweise und zwar nur unter den besonderen Voraussetzungen des so genannten polizeilichen Notstandes eingeschritten werden (im Anschluss an BVerfG Beschluss vom 10.5.2006 - 1 BvQ 14/06 -). |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 W 10/06 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthaltsG, AsylVfG |
| Leitsatz: | Kumykischen Volkszugehörigen aus Dagestan steht innerhalb der Russischen Föderation jedenfalls eine inländische Fluchtalternative offen. Eine landesweite Gruppenverfolgung von Wahabiten ist nach der Erkenntnislage nicht anzunehmen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 Q 9/05 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthaltsG, AsylVfG |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen einer Gehörsrüge. Kumykischen Volkszugehörigen aus Dagestan steht innerhalb der Russischen Föderation jedenfalls eine inländische Fluchtalternative offen. Eine landesweite Gruppenverfolgung von Wahabiten ist nach der Erkenntnislage nicht anzunehmen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 Q 3/06 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthaltsG, AsylVfG |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen einer Gehörsrüge. Kumykischen Volkszugehörigen aus Dagestan steht innerhalb der Russischen Föderation jedenfalls eine inländische Fluchtalternative offen. Eine landesweite Gruppenverfolgung von Wahabiten ist nach der Erkenntnislage nicht anzunehmen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 Q 10/05 | |