JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 03 / 2006
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| Rechtsgebiete: | LBO 1996, BauGB |
| Schlagworte: | Eintritt der Genehmigungsfiktion im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren |
| Leitsatz: | Geht aus dem Vorbringen des Berufungsführers eindeutig hervor, dass und mit welchem Ziel er das Rechtsmittelverfahren durchführen möchte, so kann die Ausformulierung des Berufungsantrags (§ 124a Abs. 3 Sätze 1 und 4 VwGO) noch in der mündlichen Verhandlung nachgeholt werden. Der Beginn der den Unteren Bauaufsichtsbehörden in § 67 Abs. 5 Satz 1 LBO 1996 (nunmehr § 64 Abs. 3 Satz 1 LBO 2004) eingeräumten Entscheidungsfrist im vereinfachten Genehmigungsverfahren von regelmäßig drei Monaten setzt nach dem klaren Wortlaut nicht das Vorliegen einer (positiven) Stellungnahme der Gemeinde zu dem jeweiligen Bauvorhaben im Sinne des § 36 BauGB (Einvernehmen) voraus. Einzige die befristete Entscheidungspflicht der Unteren Bauaufsicht auslösende Voraussetzung ist, dass der Bauwerber mit dem Bauantrag alles vorgelegt hat, was nach den einschlägigen Bestimmungen der Bauvorlagenverordnung zur Beurteilung seines Bauvorhabens durch die Bauaufsichtsbehörde erforderlich ist. Auch dem Eintritt der Genehmigungsfiktion (§ 67 Abs. 5 Satz 5 LBO 1996, § 64 Abs. 3 Satz 5 LBO 2004) steht nicht entgegen, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen im Sinne des auf die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens zielenden § 36 BauGB nicht erteilt hat. Die fiktive Baugenehmigung ist verfahrensrechtlich und prozessual in jeder Hinsicht, insbesondere auch mit Blick auf die Rechtsstellung der Gemeinden (§ 36 BauGB), so zu behandeln wie eine in Schriftform durch Bauschein erteilte Baugenehmigung (§ 77 Abs. 1 Satz 1 LBO 1996, heute § 73 Abs. 2 Satz 1 LBO 2004). Die Befugnis der Bauaufsichtsbehörde zur Bestätigung des Fiktionseintritts (§§ 67 Abs. 5 Satz 6 LBO 1996, 64 Abs. 3 Satz 5 LBO 2004) ist - anders als bei der eine positive Entscheidung über die materiellrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens im Rahmen des § 67 Abs. 2 LBO 1996 beinhaltenden Baugenehmigung selbst - nicht vom Vorliegen des gemeindlichen Einvernehmens abhängig. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 2 R 8/05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Zur Sachkenntnis beim Laborumgang mit Tierseuchenerregern |
| Leitsatz: | Für die Sachkenntnis im labormäßigen Umgang mit Tierseuchenerregern ist eine rund 13-jährige Laborerfahrung unter ärztlicher Aufsicht in der Lebensmittelüberwachung mit Erregern sowohl von menschlichen Krankheiten als auch von Tierkrankheiten bei grundrechtskonformer Auslegung ausreichend. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 R 5/04 | |
| Rechtsgebiete: | StAG |
| Schlagworte: | Anspruch auf Einbürgerung nach Unterzeichnung der PKK-Selbsterklärung |
| Leitsatz: | In der Unterzeichnung der so genannten PKK-Selbsterklärung im Rahmen der im Jahr 2001 von der PKK initiierten Identitätskampagne ist ein tatsächlicher Anhaltspunkt i.S.v. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG zu sehen, der grundsätzlich die Annahme rechtfertigt, dass der Unterzeichner Bestrebungen unterstützt hat, die gegen die Sicherheit des Bundes gerichtet waren und darüber hinaus durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährdeten. Als tatbestandsmäßige Unterstützung i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG ist jede Handlung anzusehen, die für die dort genannten Bestrebungen objektiv vorteilhaft ist, d.h. sich in irgendeinder Weise positiv auf die Aktionsmöglichkeiten der Vereinigung auswirkt. Allerdings muss es für den Ausländer grundsätzlich erkennbar und ihm deshalb zurechenbar sein, dass ein Handeln die Vereinigung und ihre Bestrebungen unterstützt. Eine Abwendung von sicherheitsrelevanten Bestrebungen i.S.d. § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG erfordert die Glaubhaftmachung eines inneren Vorgangs, der sich auf die Gründe für die Handlungen bezieht und nachvollziehbar werden lässt, dass diese so nachhaltig entfallen sind, dass mit hinreichender Gewissheit zukünftig die Verfolgung oder Unterstützung derartiger Bestrebungen auszuschließen ist. Die an die Glaubhaftmachung zu stellenden Anforderungen sind auszurichten an Art, Gewicht und Häufigkeit der Handlungen, die zur Verfolgung oder Unterstützung verfassungsfeindlicher oder extremistischer Aktivitäten entfaltet worden sind, und dem Zeitpunkt, zu dem sie erfolgt sind. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 R 1/06 | |
| Rechtsgebiete: | WaffG 2002, WaffG 1976, StPO |
| Schlagworte: | Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse |
| Leitsatz: | Es ist ein zentrales Anliegen des Waffengesetzes, den Umgang und den Verkehr mit Waffen zur Unterbindung einer illegalen Weitergabe von Waffen einer lückenlosen und damit effektiven behördlichen Kontrolle zu unterstellen, weswegen den diesbezüglichen Vorschriften nicht nur dienende Funktion zukommt. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 2/06 | |
"Oberverwaltungsgericht Saarland - Entscheidungen 03 / 2006 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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