JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 12 / 2005
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GKG, SVG, BeamtVG |
| Schlagworte: | Hinterbliebenenversorgung nach §§ 43 Abs. 1 SVG, 19 Abs. 1 BeamtVG, gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe bei einer Ehedauer von knapp vier Monaten, Widerlegung der Vermutung |
| Leitsatz: | 1. Die Tatsache, dass die Klägerin vor der Eheschließung bereits ca. 10 Jahre mit ihrem späteren Ehemann zusammengelebt hat und während dieser Zeit gemeinsam ein Haus erworben und ein Erbvertrag abgeschlossen wurde, reicht angesichts der kurzen Ehedauer von 3 Monaten und 21 Tagen nicht aus, um die gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe zu widerlegen. 2. Bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis bemisst sich der Streitwert nach dem dreifachen Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen, wenn nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist. Die bei Einreichung der Klage bereits fälligen Beträge werden dem Streitwert hinzugerechnet (§ 42 Abs. 3 und 5 GKG). |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 65/05 | |
| Rechtsgebiete: | AufenthG, VwVfG |
| Schlagworte: | Widerruf einer als Niederlassungserlaubnis fortgeltenden unbefristeten Aufenthaltserlaubnis |
| Leitsatz: | Ob für den Widerruf einer gemäß § 101 I AufenthG als Niederlassungserlaubnis fortgeltenden unbefristeten Aufenthaltserlaubnis die Jahresfrist nach §§ 48 IV, 49 II VwVfG gilt, bleibt mangels Entscheidungsrelevanz offen. Eine danach evtl. bestehende Jahresfrist beginnt nach Eintritt der Rechtskraft eines eine Widerrufsverfügung wegen Ermessensfehlern aufhebenden Urteils neu zu laufen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 2 W 30/05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Prozesskostenhilfe, Fahrerlaubnisentziehung, Eignungsmangel, Untersuchungsanordnung |
| Leitsatz: | Die Anforderung einer fachärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der Fahreignung muss sich auf solche Mängel beziehen, die bei vernünftiger lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht umsichtig verhalten werde, was auf der anderen Seite ausschließt, jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines ärztlichen Gutachtens anzusehen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Y 15/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Selbstablehnung, Befangenheit |
| Leitsatz: | 1. Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters ist gerechtfertigt, wenn dieser Richter in einem mit der Streitsache gleichgelagerten Fall selbst ein Widerspruchsverfahren betreibt und dieses Widerspruchsverfahren mit Blick auf die im Streitfall anstehende Sachentscheidung ausgesetzt ist. 2. In einem durch eine Anzeige nach § 48 ZPO in Gang gekommenen Überprüfungsverfahren gilt derselbe Maßstab wie im Falle eines Ablehnungsgesuches; deshalb ist unerheblich, ob nach einer Anzeige nach § 48 ZPO ein Ablehnungsantrag gestellt oder davon ausdrücklich Abstand genommen wird. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 R 19/04 | |