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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht SaarlandVerkündungsdatum09 / 2005 

Oberverwaltungsgericht Saarland

Entscheidungen 09 / 2005



Insgesamt sind 11 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 Q 17/05 vom 09.09.2005

Rechtsgebiete:BRRG, SBG, BBesG
Schlagworte:Anfechtung eines Bescheidungsurteils in Bezug auf die Gewährung von Auslandsdienstbezügen, Auslandstrennungsgeld und Auslandsreisekosten an einen Beamten, dem eine Tätigkeit im Ausland gemäß § 123 a BRRG, 42 a SBG zugewiesen wurde
Leitsatz:1. Die Zuweisung einer Tätigkeit im Ausland (§§ 123 a BRRG, 42 a SBG) begründet allein keinen dienstlichen Wohnsitz im Ausland im Sinne von § 52 Abs. 1 BBesG.

2. Auslandsdienstbezüge und Auslandstrennungsgeld stehen einem Beamten, dem eine Tätigkeit im Ausland zugewiesen wurde, nur zu, wenn entweder die oberste Dienstbehörde einen abweichenden Dienstort im Ausland bestimmt hat (§ 15 Abs. 2 BBesG) oder die Zuweisung einer Abordnung gleichgestellt wird (§ 58 Abs. 1 Satz 2 BBesG).
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 17/05



OVG-SAARLAND – Beschluss, 7 Q 1/05 vom 07.09.2005

Rechtsgebiete:BDG
Schlagworte:Disziplinarverfügung, Nachschieben von Gründen, Entscheidungskompetenz der Disziplinargerichte
Leitsatz:Die Prüfungs- und Entscheidungskompetenz der Disziplinargerichte bei der Anfechtung einer Disziplinarverfügung ist in entsprechender Anwendung des § 60 II 1 BDG durch den in der Verfügung angeführten Sachverhalt und den darauf aufbauenden disziplinaren Vorwurf begrenzt; unzulässig ist es deshalb, zur Rechtfertigung einer angefochtenen Disziplinarverfügung eine andere selbstständige Handlung und einen daran anknüpfenden neuen Pflichtverstoß nachzuschieben.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 7 Q 1/05

OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 W 15/05 vom 02.09.2005

Rechtsgebiete:VwGO, SchOG
Schlagworte:zum Konflikt zwischen Schulreform und gemeindlichem Selbstverwaltungsrecht
Leitsatz:Im Rahmen des summarischen Verfahrens sind keine durchgreifenden Anhaltspunkte dafür erkennbar, dass durch die Schulrechtsreform von Mai 2005 (prinzipielle Einführung der Zweizügigkeit im Grundschulbereich) und die auf ihr fußende Zusammenlegung von Schulen die Selbstverwaltungsrechte der beschwerdeführenden Gemeinden verletzt sind. Dies gilt insbesondere für das Gemeinderecht der Finanzhoheit; zu dessen Voraussetzungen im Einzelnen.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 W 15/05


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