JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 08 / 2005
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | SStrG |
| Schlagworte: | Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag, Widmungsfiktion, Geschäft der laufenden Verwaltung |
| Leitsatz: | 1. Die Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag stellt eine auf die endgültige Beitragspflicht ausgerichtete, dem Erschließungsbeitrag ausgehende Leistung dar; daher verbietet sich die Anforderung einer Vorausleistung, wenn der endgültige Beitragsanspruch - beispielsweise durch Ablauf der Festsetzungsverjährungsfrist - erloschen ist. 2. Das Entstehen der Erschließungsbeitragspficht für die Herstellung einer Anbaustraße setzt u.a. voraus, dass die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet ist. 3. Durch die Ausweisung öffentlicher Verkehrsflächen in einem Bebauungsplan wird der Bau dieser Straßen im Verständnis des § 6 VI S. 1 SStrG nicht unanfechtbar angeordnet; deshalb kann insoweit die Eigenschaft der öffentlichen Straße nur durch Widmung begründet werden. 4. Der öffentlichen Bekanntmachung der Verkehrsübergabe nach § 6 VI S. 2 SStrG kommt konstitutive Bedeutung für das Wirksamwerden der Widmungsfiktion zu. 5. Die Entscheidung, Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag zu verlangen, gehört in aller Regel zu den Geschäften der laufenden Verwaltung, die der Bürgermeister zu erledigen hat; eines Beschlusses des Gemeinderats bedarf es dann nicht. 6. Eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag darf in aller Regel auch dann verlangt werden, wenn die endgültige Beitragspflicht allein deswegen noch nicht entstanden ist, weil die Widmung der Straße aussteht. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 W 10/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, BestattG, StGB, VwGO, GKG |
| Schlagworte: | Kein Anspruch auf Unterlassung der Anlegung eines Weges auf einem Friedhof, der teilweise oberhalb der Fußenden der Särge der Bestatteten verläuft |
| Leitsatz: | Das öffentlich-rechtliche Grabnutzungsrecht begründet keinen Anspruch auf Unterlassung der Anlegung eines Zugangsweges zu den Reihengräbern, auch wenn der Weg teilweise oberhalb des unterirdischen Sargbereichs verläuft. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 18/05 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BhVO |
| Schlagworte: | Beihilfefähigkeit eines Geräts zur Selbstbehandlung (UVB-Bestrahlungsgerät) |
| Leitsatz: | 1. Die beihilferechtliche Regelung, wonach die beihilferechtliche Anerkennung eines Geräts zur Selbstbehandlung die Unbedenklichkeit der Selbstbehandung voraussetzt, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden. 2. Die mit Blick auf mögliche Gesundheitsgefahren vorauszusetzende Unbedenklichkeit einer Selbstbehandlung muss in der geforderten ärztlichen Bescheinigung in objektivierter Form nachvollziehbar dargelegt werden. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 4/05 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Erschließungswirkung von parallel zueinander verlaufenden Anbaustraßen auf ein durchlaufendes Grundstück, das nach den Festsetzungen des Bebauungsplans zu der einen Straße zu bebaut werden darf und im Übrigen als private Grünfläche (Hausgarten) ausgewiesen ist |
| Leitsatz: | 1. Eine Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag darf nur für ein Grundstück verlangt werden, das durch die Anlage, für deren Herstellung die Vorausleistung erhoben wird, im Sinne der §§ 131, 133 BauGB erschlossen wird. 2. Die Frage, durch welche Straße(n) ein an mehrere Straßen grenzendes Baugrundstück im Sinne des § 133 Abs. 1 BauGB erschlossen ist, richtet sich im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans nach dessen Festsetzungen über die straßenmäßige Erschließung. 3. Werden besonders tiefe Grundstücke von zwei in etwa parallel zueinander verlaufenden Straßen begrenzt und sind zu beiden Straßen zu gesonderte Baufenster ausgewiesen, liegt die Annahme nahe, dass die Erschließungswirkung der beiden Straßen in der Tiefe jeweils begrenzt ist und daher die zwei Bauplätze auf dem einen Buchgrundstück jeweils nur durch eine der beiden Straßen erschlossen sind. Trifft das zu, kann von einer begrenzten Erschließungswirkung der beiden Straßen auch bei einem Grundstück auszugehen sein, das - anders als alle anderen - auf Wunsch seines Eigentümers nur zu einer der beiden Straßen bebaut werden darf und im Übrigen als "private Grünfläche (Hausgarten)" ausgewiesen ist. Dann ist dieses Grundstück für die Herstellung der dem Hausgarten zugewandten Straße nicht erschließungsbeitragspflichtig. 4. Die Festsetzung "private Grünfläche (Hausgarten)" kann der Anlage einer 70 m langen befestigten Feuerwehrzufahrt entgegenstehen; das trifft beispielsweise zu, wenn diese Festsetzung getroffen wurde, um eine zusammenhängende begrünte, von Verkehrslärm freie Zone zwischen einem Wohn- und einem Mischgebiet zu erhalten. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 R 24/04 | |