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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht SaarlandVerkündungsdatum06 / 2005 

Oberverwaltungsgericht Saarland

Entscheidungen 06 / 2005



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 Q 13/05 vom 08.06.2005

Rechtsgebiete:APO, VwGO, OberstufenVO, GKG
Schlagworte:Neubewertung einer mündlichen Abiturprüfung (Mathematik)
Leitsatz:a) Es steht nicht im Widerspruch zu der Umschreibung der Note "ungenügend (00 Punkte)", wenn aus einer Leistung, die weniger als 25 Prozent der gestellten Anforderungen erfüllt, gefolgert wird, dass selbst die Grundkenntnisse des Prüflings so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten.

b) Die Vergabe der Note "ungenügend" ist nicht schon dann ausgeschlossen, wenn "überhaupt" oder "auch" zutreffende Antworten gegeben wurden.

c) Gemessen an den Notendefinitionen von "ungenügend" und "mangelhaft" (§§ 5 APO SL, 28 Oberstufen VO SL) und den § 25 Abs. 3 und 5 APO SL zu entnehmenden Anforderungen an die mündliche Prüfung hält es der Senat nicht für sachwidrig, den Nachweis notwendiger Grundkenntnisse, die eine Behebung gezeigter Mängel in absehbarer Zeit erwarten lassen ("mangelhaft"), davon abhängig zu machen, dass mindestens 25 Prozent der gestellten Anforderungen erfüllt werden und nicht nur punktuell auch richtige Antworten gegeben werden.

d) Der Umstand, dass die Abiturprüfungsordnung Hilfen in der mündlichen Prüfung vorsieht, schließt nicht aus, dass bei der Bewertung von Leistungen danach unterschieden werden darf, ob sie ohne oder mit Hilfen erbracht worden sind.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 Q 13/05



OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 Q 5/05 vom 02.06.2005

Rechtsgebiete:TVO, LBO 2004, VwGO, SVwVfG
Schlagworte:Befreiung von Brandschutzvorschriften Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel
Leitsatz:Mündliche Äußerungen eines Mitarbeiters der Bauaufsicht, die die Möglichkeit einer Befreiung als gegeben erscheinen lassen, verändern die materiell-rechtlichen Voraussetzungen eines Befreiungsanspruchs nicht. Sie begründen auch kein schützenswertes Vertrauen des Bauherrn in das Bestehen eines Anspruchs auf Modifikation einer ihm erteilten Baugenehmigung durch nachträgliche Befreiung von nicht eingehaltenen Bauvorschriften.

Ein Zulassungsantrag, der - ohne dass konkrete Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Argumentation zum Nichtbestehen des eingeklagten Befreiungsanspruchs aufgezeigt werden - allein darauf gestützt wird, dass ein Behördenmitarbeiter sich gegenüber dem Bauherrn in Richtung auf die Möglichkeit einer künftigen Befreiung geäußert habe, begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 5/05


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