JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 02 / 2005
Insgesamt sind 6 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO, BBG |
| Schlagworte: | Zur Sachaufklärungspflicht des Gerichts bei Vorliegen eines betriebsärztlichen Gutachtens und im Hinblick auf weitere Verwendungsmöglichkeiten eines Postzustellers |
| Leitsatz: | Das VG ist zu einer weiteren Sachaufklärung "ins Blaue hinein" nicht verpflichtet, wenn der Kläger bei Vorliegen eines plausiblen betriebsärztlichen Gutachtens und in der Akte dokumentierter erfolgloser Versuche zur Findung einer anderweitigen Einsatzmöglichkeit nach dem negativen Abschluss des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO kommentarlos auf mündliche Verhandlung verzichtet. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 64/04 | |
| Rechtsgebiete: | SBG, BhVO |
| Schlagworte: | Keine Beihilfe für Wahlleistungen |
| Leitsatz: | Für den Ausschluss von Beihilfe für Wahlleistungen kommt es nicht darauf an, ob der Beamte bei Abschluss des Klinikvertrages erkennt, dass eine Wahlleistungsvereinbarung getroffen wird. Der allgemeine Hinweis der Beihilfefestsetzungsstelle auf die Rechtslage stellt keine Zusicherung der Beihilfegewährung für Wahlleistungen dar und beinhaltet keine Verletzung der Fürsorgepflicht, die zum Schadensersatz für die nicht gewährte Beihilfe für die Wahlleistungen führt. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 68/04 | |
| Rechtsgebiete: | KAG, BBauG, AO |
| Schlagworte: | Freistellung von Anliegerbeiträgen Billigkeitserlass |
| Leitsatz: | 1. Die in einem im Jahre 1969 abgeschlossenen Eingemeindungsvertrag getroffene Regelung, in der bisher selbständigen Gemeinde würden künftig keine "Anliegerbeiträge" erhoben, bezieht sich ausschließlich auf Beiträge nach dem preußischen Anliegerbeitragsrecht und nicht auch auf Beiträge nach § 8 KAG 1978. 2. Ein Vertrag, in dem eine Gemeinde einem Grundstückseigentümer ohne jede Gegenleistung eine Beitragsfreistellung zusagt, ist grundsätzlich nichtig. 3. Aus einer rechtsunwirksamen Zusage der Gemeinde, einen bestimmten Beitrag nicht zu erheben, kann ausnahmsweise die Pflicht zu einem Billigkeitserlass folgen; Voraussetzung dafür ist aber, dass der Pflichtige bei Anwendung aller Sorgfalt, zu der er nach den Umständen des Einzelfalls verpflichtet war, auf die Verbindlichkeit der Zusage vertrauen durfte und dieses Vertrauen zur Grundlage geschäftlicher Dispositionen gemacht hat. 4. Der Anspruch auf einen Billigkeitserlass lässt die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung unberührt; er kann nur mit der Verpflichtungsklage geltend gemacht werden. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 1/05 | |
| Rechtsgebiete: | SPersVG, BBesG, BLV, SBG, ArbGG |
| Schlagworte: | Mitbestimmung bei vorverlagerten Beförderungsmaßnahmen |
| Leitsatz: | Eine vorverlagerte mitbestimmungspflichtige Beförderungsmaßnahme liegt auch dann vor, wenn der geschaffene Beförderungsdienstposten mit dem bisherigen Stelleninhaber ohne Veränderung des Tätigkeitsfeldes besetzt wird, mithin dieselbe, aber höherwertige Tätigkeit zur Beförderungserprobung stattfindet. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 5 P 1/04 | |