JuraForum.de > Urteile > Oberverwaltungsgericht Saarland > Verkündungsdatum > 06 / 2004
Insgesamt sind 3 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | FeV, VwGO, StVZO |
| Schlagworte: | Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung |
| Leitsatz: | Aus der uneingeschränkten Bezugnahme auf § 48 Abs. 4 Nr. 2 FeV in § 48 Abs. 10 Satz 1 FeV folgt, dass bereits die auf Tatsachen gestützte Prognose, der Erlaubnisinhaber werde seiner besonderen Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung auch künftig nicht gerecht werden, zur Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zwingt, ohne dass ein zweifelsfreier Nachweis der Unzuverlässigkeit erforderlich ist. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 W 23/04 | |
| Rechtsgebiete: | FeV, StVG, VwGO |
| Schlagworte: | Entziehung der Fahrerlaubnis, Alkoholmissbrauch, Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens |
| Leitsatz: | Ergeben sich auf Grund eines ärztlichen Gutachtens Hinweise auf das Vorliegen von Alkoholmissbrauch, so kann die Behörde die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anordnen. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 Q 1/04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, SPersVG, BPersVG |
| Schlagworte: | Rückumsetzung eines Beamten bei fehlender Beteiligung des Personalrats |
| Leitsatz: | 1. Ist mit der Umsetzung eines Beamten für eine Dauer von mehr als drei Monaten ein Wechsel des Dienstortes verbunden, bedarf es der Zustimmung des Personalrats. 2. Nach dem saarländischen Personalvertretungsrecht ist mit dem Begriff "Dienstort" die politische Gemeinde des Sitzes der Dienststelle gemeint und nicht - wie etwa im Bundesrecht - das Einzugsgebiet im Sinne des Umzugskostenrechts. 3. Die in personalvertretungsrechtlicher Hinsicht rechtswidrige Umsetzung gebietet ausnahmsweise die Bejahung eines Anordnungsgrundes. 4. Die Rückumsetzung ist auch dann möglich, wenn der durch die Umsetzung frei gewordene Dienstposten zwischenzeitlich mit einem anderen Beamten besetzt worden ist. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 W 13/04 | |