( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht SaarlandVerkündungsdatum03 / 2004 

Oberverwaltungsgericht Saarland

Entscheidungen 03 / 2004



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OVG-SAARLAND – Beschluss, 1 W 6/04 vom 10.03.2004

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, LBO
Leitsatz:1. Es ist im Verständnis des § 80 IV 3 VwGO nicht ernstlich zweifelhaft, dass ein durch einen schmalen städtischen Geländestreifen von einer bestimmten Straße getrenntes Hinterliegergrundstück im Verständnis des § 133 I BauGB durch diese Straße erschlossen ist, wenn es seit Jahrzehnten über diesen Geländestreifen angefahren wird und diese Zufahrt durch eine ohne Mitwirkung des Eigentümers des Hinterliegergrundstücks bestellte Baulast gesichert ist, nachdem vorausgegangene Versuche zur einvernehmlichen Regelung der Zuwegungsfrage am Eigentümer des Hinterliegergrundstücks gescheitert waren.

2. Nur bebaubaren oder in vergleichbarer Weise beitragsrechtlich relevant nutzbaren Grundstücken darf ein Erschließungsbeitrag zugeordnet werden.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 W 6/04



OVG-SAARLAND – Urteil, 7 R 1/03 vom 08.03.2004

Rechtsgebiete:BDO, BBG, BDG, BPersVG, StPO, PostPersRG, VwGO, StGB
Leitsatz:Die Entfernung eines Postbeamten aus dem Dienst wegen Unterschlagung von Nachnahme- und Nachentgelten.
Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 7 R 1/03

OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 Y 2/04 vom 01.03.2004

Rechtsgebiete:SGB I, WoGG, VwGO, ZPO
Leitsatz:Kann ein Mieter aus finanzieller Not die vereinbarte und nachgewiesene Miete nicht (ganz) vor einer Wohngeldleistung zahlen, steht das der Wohngeldgewährung nicht entgegen.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 Y 2/04


Seite:   1  2 


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/ovg-saarland/uebersicht-2004-03-2

"Oberverwaltungsgericht Saarland - Entscheidungen 03 / 2004 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN