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JuraForum.deUrteileOberverwaltungsgericht SaarlandVerkündungsdatum11 / 2003 

Oberverwaltungsgericht Saarland

Entscheidungen 11 / 2003



Insgesamt sind 4 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OVG-SAARLAND – Urteil, 3 N 1/02 vom 28.11.2003

Rechtsgebiete:Überschwemmungsgebietsverordnung, SWG
Leitsatz:1. Ein Überschwemmungsgebiet mit der Genehmigungspflicht für die hochwasserverträgliche Gestaltung von Lagerplätzen kann auch im Innenbereich festgesetzt werden und belastet einen Spediteur nicht unverhältnismäßig.

2. Raumordnungsrecht kann das Schutzprogramm des Wasserrechts nicht beiseite schieben.

3. Die weit gefassten Nutzungseinschränkungen in § 3 II der Überschwemmungsgebietsverordnung vom 29.9.2000 (Amtsbl. S. 1532) sind gesetzeskonform nach § 80 SWG so anzulegen, dass nur gezielte und hochwassererhebliche Maßnahmen der wasserrechtlichen Genehmigungspflicht unterliegen (Gezieltheitskriterium und Erheblichkeitskriterium).
Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 3 N 1/02



OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 R 7/02 vom 21.11.2003

Rechtsgebiete:SpielbG-Saar
Leitsatz:§ 1 Abs. 1 SpielbG-Saar, der eine Kontigentierung auf zwei Spielbanken im Saarland nebst Zweigspielbetrieben vorsieht und § 1 Abs. 3 SpielbG-Saar, der eine Zulassung ausschließlich Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Saarlandes vorbehält, sind verfassungsrechtlich unbedenklich.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 R 7/02

OVG-SAARLAND – Urteil, 1 M 2/03 vom 19.11.2003

Rechtsgebiete:SNG, SVwVfG, BOStrab, PBefG, FStrG, GVFG, VwVfG, TKG, ÖPNVG Saarland, GG
Leitsatz:a) Zum Umfang der gerichtlichen Überprüfung eines personenbeförderungsrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (hier: Planfeststellung einer Stadtbahnstrecke) in einem Verfahren betreffend eine von einem Plan betroffenen Gemeinde erhobenen Anfechtungsklage.

b) Der Planfeststellungsbeschluss muss nicht jedes Detail der Baumaßnahmen selbst regeln, wenn sich die Behörde Gewissheit darüber verschafft hat, dass die durch das Vorhaben aufgeworfene Problematik beherrschbar ist, dass das hierfür notwendige Instrumentarium bereit steht und dass es auch zum Einsatz kommt.

c) Haben die Plan betroffene Gemeinde und der Vorhabenträger in einem von der Planfeststellungsbehörde anberumten Gesprächstermin Vereinbarungen über regelungsbedürftige Punkte - hier: die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen und die Sicherstellung der Wasserversorgung während der Bauphase - angekündigt, so kann die Planfeststellungsbehörde insoweit mit Recht von einer Konfliktlösung "außerhalb" der Planfeststellungsentscheidung ausgehen und darf von der Regelung der betreffenden Konfliktpunkte im Planfeststellungsbeschluss Abstand nehmen.
Volltext: OVG-SAARLAND - Urteil, 1 M 2/03

OVG-SAARLAND – Beschluss, 3 M 1/03 vom 19.11.2003

Rechtsgebiete:VwGO
Leitsatz:Im Immissionsschutzrecht betreffen sowohl Genehmigungsverfahren einschließlich Änderungsgenehmigungsverfahren als auch nachträgliche Maßnahmen (nachträgliche Anordnungen, Betriebsverbot und Genehmigungswideruf) nach dem Wortlaut der Zuständigkeitsnorm des § 48 I Nr. 5 VwGO "den Betrieb" "von Anlagen"; indessen dienen nach dem Beschleunigungszweck der Vorschrift nur die Genehmigungsverfahren der Investitionstätigkeit der Wirtschaft, nicht die nachträglichen Maßnahmen.
Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 3 M 1/03


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http://www.juraforum.de/urteile/ovg-saarland/uebersicht-2003-11

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