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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDUrteil vom 31.05.2006, Aktenzeichen: 1 R 4/06 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 1 R 4/06

Urteil vom 31.05.2006


Leitsatz:Das Genehmigungsverfahren nach § 48 SWG ist behördeninterner Natur. Die Genehmigungserteilung ist das Ergebnis einer fachtechnischen Überprüfung, ob die Abwasseranlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Gegenüber den von der vorgesehenen Trassenführung betroffenen Grundstückseigentümern trifft sie keine verbindlichen Regelungen und eröffnet diesen daher keine Anfechtungsbefugnis.

Ein Grundstückseigentümer, der mit der Inanspruchnahme seines Grundstücks nicht einverstanden ist, kann nur im Wege eines Zwangsrechtsverfahrens nach § 93 SWG zur Duldung des Vorhabens angehalten werden. Durch die Möglichkeit, einen ihn belastenden Zwangsrechtsbescheid anzufechten, wird ihm effektiver Rechtsschutz gewährt.
Rechtsgebiete:SWG
Vorschriften:SWG § 48, SWG § 93,
Stichworte:keine Anfechtung der Genehmigung des Baus von Abwasseranlagen durch die Grundstückseigentümer, Rechtsschutz des Grundeigentümers gegen Grundstücksinanspruchnahme mittels Zwangsrechtsbescheid,

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