JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Urteil vom 30.09.2003, Aktenzeichen: 1 R 17/03
| Leitsatz: | Ein (auch) dienstliches Interesse für den Übertritt eines Beamten in ein geringer besoldetes Amt (hier vom Konrektor zum Lehrer) im Sinne des § 5 Abs. 5 BeamtVG, der für diese Fälle ausnahmsweise abweichend vom Grundsatz des § 5 Abs. 1 BeamtVG die Berechnung der Versorgungsbezüge auf der Grundlage der (höheren) ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge des früher innegehabtn Amtes zulässt, kann darin liegen, dass der Beamte so seine Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit vermeiden möchte. Da die Beantwortung der Frage im Einzelfall drohender Dienstunfähgikeit mit prognosetypischen Unwägbarkeiten behaftet ist, ist der Dienstherr unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht gehalten, die entsprechende Feststellung zeitnah zur Rückernennung zu treffen, diese dem Beamten mitzuteilen und aktenkundig zu machen. |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG |
| Vorschriften: | BeamtVG § 5 Abs. 5, BeamtVG § 5 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | VG Saarland 3 K 393/00 vom 17.12.2002 |
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