JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Urteil vom 29.09.2006, Aktenzeichen: 3 R 6/06
| Leitsatz: | 1. Zum länderübergreifenden Problem des effektiven staatlichen Schutzes im Herkunftsland. 2. Der Widerruf der Anerkennung von Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist regelmäßig rechtmäßig. 3. Abschiebungsverbote nach § 60 II ff. AufenthaltsG liegen für irakische Staatsangehörige in der Regel nicht vor. 4. Insbesondere ist für den Irak ungeachtet der instabilen Sicherheitslage keine Extremgefahr nach § 60 VII AufenthaltsG zu bejahen. |
| Rechtsgebiete: | AufenthaltsG |
| Vorschriften: | AufenthaltsG §§ 60 II ff., AufenthaltsG § 60 VII, |
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