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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDUrteil vom 29.05.2008, Aktenzeichen: 2 C 149/07 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 2 C 149/07

Urteil vom 29.05.2008


Leitsatz:Verfolgt die Gemeinde eine positive Konzeption, die sich im Rahmen der nach § 9 Abs. 1 BauGB eröffneten Festsetzungsbefugnisse verwirklichen lässt, so ist ein Bedürfnis für die Veränderungssperre anzuerkennen.

Bei der Festlegung der Standortbereiche für die Gewinnung von Rohstoffen handelt es sich, soweit es um die Erweiterung der bestehenden Abbaubetriebe geht, nicht um Ziele der Raumordnung i.S.v. § 3 Nr. 2 ROG mit der Folge entsprechender Anpassungspflichten nach § 1 Abs. 4 BauGB.
Rechtsgebiete:BauGB, ROG
Vorschriften:BauGB § 1 Abs. 4, BauGB § 9 Abs. 1, ROG § 3 Nr. 2,
Stichworte:Veränderungssperre, Festlegung von Standorten für Rohstoffgewinnung,

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