JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Urteil vom 26.11.2008, Aktenzeichen: 1 A 144/08
| Leitsatz: | Eine thermische Belastung infolge hoher Außentemperaturen kann im Dienstunfallrecht im Hinblick auf einen behaupteten Wegeunfall zwar ebenso wie sonstige Witterungseinflüsse das Tatbestandsmerkmal "äußere Einwirkung" i.S.d. § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG, nicht aber den Begriff des "Ereignisses" im Sinne dieser Vorschrift ausfüllen. Entscheidend für das Vorliegen eines Dienstunfallereignisses ist in einem solchen Fall, ob durch die extreme Hitze - ähnlich wie dies bei Nebel, Regen, Schneefall oder Eisglätte geschehen kann - ein plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis - z.B. ein Herz- oder Kreislaufversagen, ein Hitzschlag oder ein Sonnenstich - ausgelöst worden ist. |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG |
| Vorschriften: | BeamtVG § 31 Abs. 1 S. 1, BeamtVG § 35, BeamtVG § 38, |
Um den Volltext vom OVG-SAARLAND – Urteil vom 26.11.2008, Aktenzeichen: 1 A 144/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OVG-SAARLAND - 26.11.2008, 1 A 144/08" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum