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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDUrteil vom 26.11.2008, Aktenzeichen: 1 A 144/08 



OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 1 A 144/08

Urteil vom 26.11.2008


Leitsatz:Eine thermische Belastung infolge hoher Außentemperaturen kann im Dienstunfallrecht im Hinblick auf einen behaupteten Wegeunfall zwar ebenso wie sonstige Witterungseinflüsse das Tatbestandsmerkmal "äußere Einwirkung" i.S.d. § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG, nicht aber den Begriff des "Ereignisses" im Sinne dieser Vorschrift ausfüllen. Entscheidend für das Vorliegen eines Dienstunfallereignisses ist in einem solchen Fall, ob durch die extreme Hitze - ähnlich wie dies bei Nebel, Regen, Schneefall oder Eisglätte geschehen kann - ein plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis - z.B. ein Herz- oder Kreislaufversagen, ein Hitzschlag oder ein Sonnenstich - ausgelöst worden ist.
Rechtsgebiete:BeamtVG
Vorschriften:BeamtVG § 31 Abs. 1 S. 1, BeamtVG § 35, BeamtVG § 38,

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