JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Urteil vom 24.07.2007, Aktenzeichen: 7 B 313/07
| Leitsatz: | 1. Die Prognose einer "voraussichtlichen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis" gemäß § 38 Abs. 1 und Abs. 2 BDG erfordert keine spezifischen Verfahrenshandlungen, vor allem keine gesonderten Beweiserhebungen, sondern ist in der Lage, in der sich das Disziplinarverfahren jeweils befindet, anhand der bis dahin zu Tage getretenen Tatsachen zu treffen, kann mithin durchaus auf dokumentierte und durch Aktenvermerke untermauerte Erkenntnisse gestützt werden. 2. Eine Vielzahl, für sich gesehen geringerer Pflichtverletzungen im Kernbereich der Dienstaufgaben, die sich über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren erstrecken, kann bei einschlägiger disziplinarer Vorbelastung das Vertrauen des Dienstherrn (oder der Allgemeinheit) endgültig zerstört haben. |
| Rechtsgebiete: | BDG |
| Vorschriften: | BDG § 38 Abs. 1, BDG § 38 Abs. 2, |
| Stichworte: | Vorläufige Dienstenthebung, |
| Verfahrensgang: | VG Saarland 4 L 202/07 vom 18.04.2007 |
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