JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Urteil vom 20.10.2006, Aktenzeichen: 3 R 12/05
| Leitsatz: | Ein Behinderter (hier: eine hörbehinderte Aussiedlerin) kann gemäß den §§ 14 a BAföG, 6, 7 HärteV einen Anspruch darauf haben, dass die Kosten ihrer Unterbringung in dem Internat der von ihr besuchten, auf ihre Behinderung eingerichteten auswärtigen Schule während Berufsgrundschuljahres als Zusatzleistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz übernommen werden. |
| Rechtsgebiete: | BAföG, HärteV |
| Vorschriften: | BAföG § 14 a, HärteV § 6, HärteV § 7, |
| Stichworte: | Anspruch eines Behinderten auf Übernahme der Kosten seiner Internatsunterbringung als Zusatzleistung nach §§ 14 a BAföG, 6, 7 HärteV bei Besuch einer auf seine Behinderung ausgerichteten auswärtigen Schule, |
| Verfahrensgang: | VG Saarland 11 K 222/05 vom 18.11.2005 |
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