JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Urteil vom 13.08.2008, Aktenzeichen: 1 A 182/08
| Leitsatz: | 1. Ein vollziehbares Verbot der Führung der Dienstgeschäfte (§ 74 SBG) führt zu einem sofortigen Wegfall des Anspruchs auf eine funktionsbezogene Stellenzulage (§ 42 Abs. 3 BBesG). 2. Wird einem Beamten des gehobenen Dienstes bei Eröffnung des für sofort vollziehbar erklärten Verbots der Führung der Dienstgeschäfte von seinem Vorgesetzten im Beisein mehrerer Volljuristen des Dienstherrn mitgeteilt, das Verbot sei für ihn mit keinerlei finanziellen Nachteilen verbunden, kann ihm im Verständnis des § 12 Abs. 2 S. 2 BBesG nicht vorgeworfen werden, er hätte erkennen müssen, dass er die ihm weitergezahlte Stellenzulage zu Unrecht erhält; er musste sich auch nicht bei der Zentralen Besoldungsstelle über die Richtigkeit der Mitteilung seines Vorgesetzten vergewissern. |
| Rechtsgebiete: | BG Saarland, BBesG, BBesO |
| Vorschriften: | BG Saarland § 74, BBesG § 12 Abs. 2, BBesG § 42 Abs. 3, BBesO A/B Nr. 26, |
| Stichworte: | Beamtenbesoldung - Stellenzulage, Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Rückforderung von Dienstbezügen, |
| Verfahrensgang: | VG Saarland, 3 K 399/06 vom 19.09.2007 |
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