JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Urteil vom 11.07.2007, Aktenzeichen: 1 A 224/07
| Leitsatz: | 1. Die Ausnahmeregelung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG für politisch Verfolgte greift zumindest dann nicht mehr ein, wenn die Asylanerkennung bestandskräftig widerrufen worden ist. 2. Albanischen Volkszugehörigen aus dem Kosovo ist es generell möglich und zumutbar, ihre Entlassung aus der serbischen Staatsangehörigkeit zu beantragen. 3. Für den Fall, dass sich die nach § 11 Satz 1 Nr. 2 StAG relevanten Bestrebungen auf einen Konflikt bezogen haben, der zwischenzeitlich beendet worden ist, sind an das Abwenden von diesen Bestrebungen geringere Anforderungen zu stellen, als wenn der Konflikt noch andauert. 4. Einzelfall einer Abwendung von der Unterstützung des bewaffneten Konflikts im Kosovo. |
| Rechtsgebiete: | StAG |
| Vorschriften: | StAG § 11 Satz 1 Nr. 2, StAG § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6, |
| Verfahrensgang: | VG Saarland 2 K 69/06 vom 19.09.2006 |
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