JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Urteil vom 07.12.2007, Aktenzeichen: 1 A 321/07
| Leitsatz: | Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach Beihilfeansprüche nicht vererblich sind und Angehörige, die nicht unter § 18 Abs. 1 BhVO fallen (das sind der Ehegatte und die Kinder eines Beihilfeberechtigten), solche Ansprüche nur geltend machen können, wenn das ererbte Nachlassvermögen zur Begleichung offener Rechnungen nicht ausreicht. |
| Rechtsgebiete: | BhVO |
| Vorschriften: | BhVO § 18 Abs. 1, |
| Stichworte: | Beihilfeanspruch eines Angehörigen für krankheitsbedingte Aufwendungen eines verstorbenen Beamten, |
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