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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDUrteil vom 07.12.2007, Aktenzeichen: 1 A 321/07 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 1 A 321/07

Urteil vom 07.12.2007


Leitsatz:Der Senat hält an seiner bisherigen Rechtsprechung fest, wonach Beihilfeansprüche nicht vererblich sind und Angehörige, die nicht unter § 18 Abs. 1 BhVO fallen (das sind der Ehegatte und die Kinder eines Beihilfeberechtigten), solche Ansprüche nur geltend machen können, wenn das ererbte Nachlassvermögen zur Begleichung offener Rechnungen nicht ausreicht.
Rechtsgebiete:BhVO
Vorschriften:BhVO § 18 Abs. 1,
Stichworte:Beihilfeanspruch eines Angehörigen für krankheitsbedingte Aufwendungen eines verstorbenen Beamten,

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