JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Beschluss vom 30.03.2007, Aktenzeichen: 2 B 14/07
| Leitsatz: | 1. Es fällt nicht in die Zuständigkeit der Ausländerbehörde, über das Bestehen oder Nichtbestehen eines von einem Ausländer geltend gemachten Status als nicht unter das deutsche Ausländerrecht fallender Angehöriger eines Truppenmitglieds nach dem NATO-Truppenstatut beziehungsweise den insoweit getroffenen Zusatzvereinbarungen zu entscheiden. 2. Der gegebenenfalls durch Vorlage einer "vorläufigen Bescheinigung" der Behörden der Truppe nach Art. 5 Abs. 1d Satz 1 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut zu führende Nachweis gegenüber der Ausländerbehörde obliegt dem sich auf dieses Status berufenden Ausländer. |
| Rechtsgebiete: | Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut |
| Vorschriften: | Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut Art. 5 Abs. 1d Satz 1, |
| Verfahrensgang: | VG Saarland 11 F 24/06 vom 08.01.2007 |
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