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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 29.12.2005, Aktenzeichen: 1 Y 15/05 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 1 Y 15/05

Beschluss vom 29.12.2005


Leitsatz:Die Anforderung einer fachärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der Fahreignung muss sich auf solche Mängel beziehen, die bei vernünftiger lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betroffene sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht umsichtig verhalten werde, was auf der anderen Seite ausschließt, jeden Umstand, der auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeutet, als hinreichenden Grund für die Anforderung eines ärztlichen Gutachtens anzusehen.
Rechtsgebiete:VwGO, ZPO
Vorschriften:VwGO § 166, ZPO § 114,
Stichworte:Prozesskostenhilfe, Fahrerlaubnisentziehung, Eignungsmangel, Untersuchungsanordnung,
Verfahrensgang:VG Saarland 3 K 396/05 vom 28.10.2005

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