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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 29.11.2005, Aktenzeichen: 3 W 19/05 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 3 W 19/05

Beschluss vom 29.11.2005


Leitsatz:1. Zur Frage, ob eine Hochschulordnung zur Regelung des Verfahrens für die Vergabe zulassungsbeschränkter Studienplätze (hier im Studiengang Humanmedizin) im Rahmen der so genannten Hochschulquote den Anforderungen des Gesetzesvorbehaltes genügt, wenn zwar die gesetzlich vorgegebenen Auswahlkriterien übernommen werden, die Festlegung, welche dieser Kriterien bei den Auswahlentscheidungen in den einzelnen Studiengängen Anwendung finden sollen, aber dem Präsidium übertragen wird, das diese auf Vorschlag der jeweiligen Fakultät und nach Anhörung des Senats vorzunehmen hat.

2. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand spricht alles dafür, dass Studienplätze im Studienfach Humanmedizin im Rahmen der Hochschulquote rechtsfehlerfrei nach dem Grad der Qualifikation vergeben werden dürfen.
Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, HRG, VergabeVO ZVS
Vorschriften:VwGO § 92 Abs. 1, VwGO § 92 Abs. 3, VwGO § 161 Abs. 2, VwGO § 173, ZPO § 269 Abs. 3 Satz 1, HRG § 32 Abs. 2, VergabeVO ZVS § 6 Abs. 1, VergabeVO ZVS § 6 Abs. 2,
Stichworte:Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin innerhalb der Kapazität (Hochschulquote),
Verfahrensgang:VG Saarland 1 F 22/05 vom 20.10.2005

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