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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 29.03.2007, Aktenzeichen: 1 Q 50/06 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 1 Q 50/06

Beschluss vom 29.03.2007


Leitsatz:Der Rechtsprechung zu § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO, wonach die Voraussetzungen der dort geregelten Ausnahme vom Vertretungszwang des § 67 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 VwGO auch erfüllt sind, wenn der nicht der beteiligten Behörde angehörende Prozessvertreter die gleiche Sachnähe zu den streitigen Rechtsfragen hat, wurde durch das Gesetz vom 20.12.2001 zur Bereinigung des Rechtsmittelsrechts im Verwaltungsprozess, durch welches zugunsten von Gebietskörperschaften eine besondere Ausnahmeregelung getroffen wurde, nicht die Grundlage entzogen.
Rechtsgebiete:VwGO
Vorschriften:VwGO § 67 Abs. 1 Satz 1, VwGO § 67 Abs. 1 Satz 2, VwGO § 67 Abs. 1 Satz 3,
Verfahrensgang:VG Saarland 1 K 241/04 vom 12.10.2006

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