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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 27.07.2007, Aktenzeichen: 1 A 42/07 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 1 A 42/07

Beschluss vom 27.07.2007


Leitsatz:Die Erhebung einer Niederschlagswassergebühr als Teil der Abwassergebühr ist nach saarländischem Landesrecht (§§ 6 KAG, 50 a IV 3 SWG) eindeutig zulässig.

Die Größe der bebauten und versiegelten, an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossenen Fläche ist der am besten geeignete Maßstab für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr; dass dabei das Niederschlagswasser, das von steilen, unbefestigten Hängen abfließt und in die öffentliche Abwasseranlage gelangt, unberücksichtigt bleibt, begegnet keinen durchgreifenden Bedenken.

Ist eine Garagenzufahrt befestigt und zur Straße geneigt, so dass das auf der Zufahrt niedergehende Regenwasser infolge des natürlichen Gefälles auf die angrenzende Straße und in die dort vorhandene öffentliche Straßenentwässerungsanlage gelangt, so ist die Garagenzufahrt bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr zu berücksichtigen.
Rechtsgebiete:KAG, SWG, AGS
Vorschriften:KAG § 6, KAG § 6 Abs. 1, KAG § 6 Abs. 3 Satz 3, SWG § 50 a Abs. 4 Satz 3, AGS § 3 Abs. 2, AGS § 3 Abs. 2 Satz 1,
Stichworte:Niederschlagswassergebühr,
Verfahrensgang:VG Saarland 11 K 22/06 vom 09.02.2007

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