JuraForum.de > Urteile > OVG-SAARLAND > Beschluss vom 24.05.2007, Aktenzeichen: 1 B 154/07
| Leitsatz: | 1. Strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Ermittlungsverfahren, die nicht zu einer Verurteilung oder einem Bußgeldbescheid geführt haben, besitzen für die gaststättenrechtliche Beurteilung nur insoweit einen Erkenntniswert als Tatsachen festgestellt wurden, die objektiv Rückschlüsse auf das künftige ordnungsrechtliche Verhalten des Betroffenen zulassen. 2. Begangene Ordnungswidrigkeiten sind - ebenso wie Straftaten - nicht zeitlich unbegrenzt vewertbar. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 153 GewO. |
| Rechtsgebiete: | GewO |
| Vorschriften: | GewO § 153, |
| Stichworte: | Gaststättenrechtliches Beschäftigungsverbot, Zuverlässigkeit eines Beschäftigten, |
| Verfahrensgang: | VG Saarland 1 F 48/06 vom 15.03.2007 |
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