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JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 24.04.2009, Aktenzeichen: 1 A 467/08 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 1 A 467/08

Beschluss vom 24.04.2009


Leitsatz:Der Grad der Behinderung ist ein Begriff aus dem Schwerbehindertenrecht und erlaubt keinen unmittelbaren Rückschluss auf die Höhe einer nach anderen Vorgaben zu bestimmenden Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Für eine weitere Beweiserhebung zur Ermittlung des Umfangs einer Erwerbsminderung besteht keine Notwendigkeit, wenn klägerseits vorgelegte fachärztliche Bescheinigungen zwar hinsichtlich des vertretenen Umfangs der Erwerbsminderung von der Bewertung durch einen gerichtlicherseits bestellten Gutachter abweichen, ihre dem Kläger günstigere Aussage aber schon nach den Formulierungen in den ärztlichen Bescheinigungen Zweifel an ihrer sachlichen Angemessenheit unterliegt, während die gutachterlichen Feststellungen in sich schlüssig aus dem erhobenen Befund hergeleitet werden.
Rechtsgebiete:VwGO, SGB IX
Vorschriften:VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1, VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 5, VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4, VwGO § 124a Abs. 5 Satz 2, SGB IX § 69 Abs. 1 Satz 3,
Stichworte:Notwendigkeit weiterer Beweiserhebung,
Verfahrensgang:VG Saarland, 3 K 1872/07 vom 24.11.2008

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