Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOVG-SAARLANDBeschluss vom 23.05.2006, Aktenzeichen: 2 W 9/06 

OVG-SAARLAND – Aktenzeichen: 2 W 9/06

Beschluss vom 23.05.2006


Leitsatz:In den Fällen des § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG entsteht mit dem Fortfall des für die Gewährung der Aufenthaltserlaubnis allein maßgebenden Aufenthaltszwecks der Schutzbedürftigkeit hinsichtlich politischer Verfolgung ein gewichtiges öffentliches Interesse am Widerruf eines nur im Hinblick darauf erteilten ausländerrechtlichen Aufenthaltstitels.

Beruhte die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis allein auf einem nicht bestandskräftigen Anerkennungsbescheid des Bundesamts für die Eltern eines in Deutschland geborenen Ausländers, der später durch Gerichtsurteil aufgehoben wurde, so dass die als Grundlage für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis herangezogene Verfolgungsgefahr und damit Asylberechtigung in Wahrheit weder bei dem Ausländer noch bei seinen Eltern jemals bestanden hat, so ist der Widerruf der Aufenthaltserlaubnis in ganz besonderer Weise geboten.
Rechtsgebiete:AufenthG
Vorschriften:AufenthG § 52 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4,
Stichworte:Widerruf der Aufenthaltserlaubnis nach Fortfall der Asylberechtigung,
Verfahrensgang:VG Saarland 10 F 9/06 vom 11.04.2006

Volltext

Um den Volltext vom OVG-SAARLAND – Beschluss vom 23.05.2006, Aktenzeichen: 2 W 9/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OVG-SAARLAND - 23.05.2006, 2 W 9/06" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum